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Ex-Elvetino-Chef richtete laut Verteidiger keinen Schaden an

Keystone-SDA
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Zürich,

Am zweiten Verhandlungstag im Fall des Ex-Elvetino-Chefs in Zürich wurde die Abweisung einer Zivilklage gefordert.

vincenz
Das Bezirksgericht Zürich. - sda

Der zweite Verteidiger des früheren Elvetino-Chefs hat am Donnerstag am zweiten Verhandlungstag vor dem Bezirksgericht Zürich die Abweisung einer Zivilklage gefordert: Dem Gastro-Unternehmen der SBB sei gar kein Schaden zugefügt worden.

So habe der vom Staatsanwalt kritisierte Einsatz eines externen Beraters der Elevtino AG keine unnötigen Ausgaben verursacht, hielt der Verteidiger fest. Dank diesem hätten Einsparungen bei der Warenbewirtschaftung erzielt werden können. Ein Tageshonorar von 2500 Franken sei für einen Berater nicht unüblich.

Vorwürfe gegen den Ex-Chef

Der Staatsanwalt wirft dem früheren Elvetino-Chef unter anderem ungetreue Geschäftsbesorgung und Betrug vor. So soll er von seinem Freund, den er als Berater anheuerte, 20 Prozent der Honorare als Kick-back-Zahlungen zurückerhalten haben sowie über die Firma eines weiteren Freundes Gastro-Artikel aus China überteuert an die Elvetino AG verkauft haben.

Vor Gericht folgen am Donnerstag die Plädoyers der Verteidiger von zwei Mitbeschuldigten. Die Urteile dürften später eröffnet werden.

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