Ex-Angestellte der St. Galler Staatsanwaltschaft muss vor Gericht
Eine ehemalige Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft St. Gallen muss sich am 23. Oktober wegen Amtsgeheimnisverletzung und Urkundenfälschung vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten. Die Frau gab geheime Informationen an ihren Bruder weiter. Auch er ist angeklagt, weil er seine Schwester zu den Taten angestiftet haben soll.

Die Mitteilung kam von ihrem Bruder: Sie solle ihm alles mitteilen, was sie über den Fall seines Kollegen finden könne, schrieb er in einer Whatsapp-Nachricht. Am selben Tag folgte eine Antwort.
Es habe nach einer Auseinandersetzung, die in einer Messerstecherei mündete, eine Hausdurchsuchung gegeben, teilte sie ihrem Bruder mit. Sein Freund sei verhaftet worden. Die Behörden hätten ein Messer und einen Schlagring sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft listet in ihrer Anklage acht Fälle solcher Amtsgeheimnisverletzungen auf. Sie zeichnet darin das Bild eines zwielichtigen Bruders, der sich in den Jahren 2023 und 2024 über seine Schwester Informationen zu Strafverfahren von Personen aus seinem Bekanntenkreis beschaffte.
Darin geht es beispielsweise um Fragen, ob jemand zu einem Vorfall Anzeige erstattete oder ob gewisse Einvernahmen stattgefunden hätten. Auch wollte er etwa in Erfahrung bringen, gegen welche Personen aus seinem Bekanntenkreis Strafverfahren hängig seien oder ob ein bestimmter Kollege mittlerweile wieder aus der Haft entlassen worden sei.
Ausbildungsdiplome gefälscht
Die heute 24-jährige Frau arbeitete als Sachbearbeiterin in der Abteilung Rechnungswesen bei der Staatsanwaltschaft. Sie hatte laut Anklageschrift Zugriff auf Journaleinträge der Polizei sowie ein System, auf dem die Staatsanwaltschaft ihre Fälle ablegt. Statt ihre Geheimhaltungspflicht zu erfüllen, bediente sie ihren Bruder mit den verlangten Informationen. Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen ihre ehemalige Mitarbeiterin Anklage wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung.
Hinzu kommt Urkundenfälschung, die sie an ihrem Arbeitslaptop begangen haben soll: Die Frau soll zwei Dokumente einer Diplomprüfung gefälscht haben. Dabei habe sie das Notenblatt einer absolvierten Ausbildung auf eine Punktzahl mit der Gesamtnote 5,1 und dem Ergebnis «Die Prüfung gilt als bestanden» abgeändert. Ursprünglich fiel sie laut Anklageschrift mit der Note 3,0 durch die Prüfung.
In einem weiteren Fall fälschte die Beschuldigte ein Sachbearbeiterinnen-Diplom einer anderen Person, indem sie dieses auf ihren Namen lauten liess. Die beiden gefälschten Dokumente reichte sie bei ihrem Vorgesetzten ein.
In ihrer Anklageschrift verlangt die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu sollen eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Franken sowie Verfahrenskosten kommen.
Immer wieder nachgefragt
Die Frau muss zusammen mit ihrem Bruder vor dem Kreisgericht St. Gallen erscheinen. Sein Fall wird gleichzeitig verhandelt. Dem heute 26-Jährigen wirft die Anklage mehrfache Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses vor. Er habe bei seiner Schwester «immer wieder nach Informationen zu verschiedenen Personen, pendenten Strafverfahren sowie Arbeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft» gefragt.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Mann wegen mehrfacher Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Auch ihm sollen Untersuchungs- und Gerichtskosten auferlegt werden.










