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Ethos schliesst sich Klage gegen UBS-CS-Umtauschverhältnis an

Keystone-SDA
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Zürich,

Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS kommt nicht überall gut an. Die Anlagestiftung Ethos unterstützt eine Klage gegen den Aktien-Umtausch.

UBS
Offenbar wird in bürgerlichen Kreisen derzeit intensiv an einem Kompromiss zu den Eigenmittelvorgaben für die UBS gearbeitet. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Unternehmen Legalpass ficht das UBS-CS-Umtauschverhältnis an.
  • Nun erhält es Hilfe von der Anlagestiftung Ethos.

Die Anlagestiftung Ethos schliesst sich einer Klage gegen die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS an. Dabei geht es konkret um das Umtauschverhältnis der Aktien und damit indirekt um den Kaufpreis.

Die Stiftung habe beschlossen, das Lausanner Rechts-Start-up Legalpass bei seiner Klage zu unterstützen. Dies, um das bei der Übernahme von Credit Suisse durch UBS festgelegte Umtauschverhältnis anzufechten. Das hiess es in einer Ethos-Mitteilung vom Dienstag.

Ethos kritisiert, wie der Kauf von Credit Suisse durch UBS durchgeführt wurde. Besonders schwer wiege die Tatsache, dass die Aktionäre nicht zustimmen und daher nicht mitreden konnten. Die CS-Aktionäre erhielten für 22,48 Credit-Suisse-Aktien 1 UBS-Aktie.

Damit wurde die CS bei der Ankündigung der Übernahme am 19. März mit 3 Milliarden Franken bewertet. Gemäss Börsenschluss am Freitag, den 17. März, sei sie aber 7 Milliarden wert gewesen, so Ethos am Dienstag.

Die Aktion laufe unter dem Namen «Credit US» und sei für alle Aktionäre über die Plattform von Legalpass zugänglich. Das Ziel sei es, eine Barabfindung zu erhalten. Diese entspreche der Differenz zwischen dem im Fusionsvertrag festgelegten Aktienpreis und einem vom Gericht festgelegten Preis.

Legalpass hatte Mitte Juni ein sammelklageähnliches Verfahren zugunsten der ehemaligen Aktionärinnen und Aktionäre der Credit Suisse lanciert. Hinter der Initiative stehen die Anwälte und Gründer Philippe Grivat und Alexandre Osti.

Früheren Angaben der Initianten zufolge richte man sich vor allem an Kleinaktionäre. Das Schweizer Recht lasse zwar keine Sammelklage zu. Aber das Fusionsgesetz sehe für Aktionäre die Möglichkeit vor, eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses zu verlangen. Dies, um eventuell an eine angemessene Entschädigung zu kommen, hiess es damals von den Gründern.

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