Neuer Polizeivertrag ermöglicht direkte Eintreibung von Verkehrsbussen zwischen Deutschland und der Schweiz.
Strassenverkehr in der Nähe des Gotthard-Strassentunnels in der Schweiz. Der neue Polizeivertrag regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch bei der Verfolgung von Strassenverkehrsverstössen.
Strassenverkehr in der Nähe des Gotthard-Strassentunnels in der Schweiz. Der neue Polizeivertrag regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch bei der Verfolgung von Strassenverkehrsverstössen. - Urs Flueeler/KEYSTONE/dpa

Bisher konnten deutsche Behörden Bussen für Schweizerinnen und Schweizer bei Verkehrsdelikten in Deutschland nicht direkt eintreiben. Mit dem per 1. Mai erneuerten Polizeivertrag kann das nördliche Nachbarland Bussen für Schweizer, die ein Verkehrsdelikt in Deutschland begangen haben, neu direkt über die zuständige Polizeibehörde in der Schweiz eintreiben lassen.

Analog können die Kantonspolizeien Bussenvollstreckungen für fehlbare Deutsche Staatsbürger in der Schweiz bei den deutschen Polizeien beantragen, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Dienstag mitteilte.

Bei Vergehen eines Schweizers in Deutschland liegt der Mindestbetrag der Busse für ein Vollstreckungsersuchen vonseiten der deutschen Polizei bei 70 Euro, bei einem Verkehrsdelikt eines Deutschen in der Schweiz wiederum bei 80 Franken, wie das EJPD weiter mitteilte.

Die von der jeweiligen Behörde am Wohnort der fehlbaren Person eingezogenen Bussgelder bleiben dann – wegen des administrativen Aufwands – dort, wo sie eingesammelt wurden, sagte eine Sprecherin des EJPD auf Anfrage.

Bereits bestehende Regelungen

Bereits im bestehenden Polizeivertrag ist der Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten geregelt, wie auch die Übermittlung von Bussen. So erhalten bereits heute Personen aus Deutschland, die in der Schweiz gebüsst werden, ihre Busse an ihren Wohnort zugestellt.

Der revidierte Polizeivertrag regelt laut dem EJPD auch die Zusammenarbeit im Zeugen- und Opferschutz, die Entsendung von Verbindungsbeamten, die gegenseitige Unterstützung bei Grossereignissen und Krisenfällen sowie grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen.

Letzteres soll insbesondere auch dazu beitragen, die organisierte grenzüberschreitende Kriminalität wie Drogenhandel oder Schleppertätigkeit wirksamer zu bekämpfen.

Die bilaterale Polizeizusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz basiert laut dem EJPD auf einem Polizeivertrag aus dem Jahr 2002. Während der Migrationskrise 2016 beschlossen Deutschland und die Schweiz, den Vertrag zu überarbeiten.

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