Die im Kernkraftwerk Penly und weiteren französischen Anlagen entdeckten Risse haben Auswirkungen auf die Schweiz.
Atomkraftwerk in Penly
Atomkraftwerk in Penly - POOL/AFP/Archiv
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Wie das eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) bestätigt, werden aufgrund der Störfälle in Frankreich weitere Massnahmen für die Schweizer AKWs geprüft.

Die Betreiber der Schweizer AKWs seien gemäss Bundesverordnung dazu verpflichtet, «die Kernkühlung unverzüglich zu überprüfen, wenn in einem anderen in- oder ausländischen Kernkraftwerk Ereignisse oder Befunde eingetreten sind, die nach der internationalen Störfall-Bewertungsskala der Stufe 2 oder höher zugeordnet werden», teilte das Ensi auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Es bestätigte damit einen Bericht der Tamedia-Zeitungen.

Das Ergebnis der Überprüfung sei «unverzüglich der Aufsichtsbehörde mitzuteilen», dies im Rahmen der regelmässigen Monatsberichte. Zudem solle aufgrund der neuen Erkenntnisse zu Rissen im Kernkraftwerk Penly nun «eine erneute Abklärung und Bewertung allfälliger Massnahmen durchgeführt werden».

Letzte Woche waren im Kernkraftwerks Penly am Ärmelkanal ungewöhnlich grosse Schäden entdeckt worden. Die französische Behörde für Atomsicherheit (ASN) berichtete von einem 15 Zentimeter langen Riss in einer Leitung des Notkühlsystems. Der Riss in der 2,7 Zentimeter dicken Leitungshülle sei bis zu 2,3 Zentimeter tief gewesen, so der Tamedia-Zeitungsbericht.

Die ASN hat das Ereignis auf der zweiten von acht Warnstufen für nukleare Ereignisse klassifiziert, womit es sich um einen Störfall handelt. Penly ist derzeit abgeschaltet, soll aber im Mai wieder ans Netz gehen. Wie die Zeitung «Le Monde» letzte Woche berichtete, blieben nun andere AKWs in Frankreich für Kontrollen länger abgeschaltet.

Das Ensi habe aufgrund früherer Informationen zu Spannungsrisskorrosion in französischen Druckwasserreaktoren mit den Betreibern der Schweizer AKWs Abklärungen getroffen und bereits in den Jahreshauptrevisionen 2022 Sonderprüfungen angeordnet. Die in der Schweiz angewandte Ultraschall-Prüftechnik seien dazu geeignet, «Rissen, die durch Spannungsrisskorrosion entstanden sind» zu detektieren.

Die Betreiber der Schweizer AKWs seien zu zahlreichen Massnahmen verpflichtet, «um unzulässige (Korrosions-)Schäden an sicherheitsrelevanten Komponenten zu vermeiden», so das Ensi weiter. Zum Beispiel mit Alterungsüberwachungsprogrammen, wiederholten Prüfungen, Instandhaltungsplänen, sowie Systemen zur Überwachung von Leckagen und Ermüdungserscheinungen.

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