Empfehlungen für die Qualitätsverträge von Spitälern

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Bern,

Die Eidgenössische Qualitätskommission verabschiedet Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität in Schweizer Spitälern.

Spitalbett
Die EQK fordert darin von den Spitälern, Standards zu Fristen, Behandlungsplanung, Berichten und Medikationsabgleich bei Spitaleintritt und -austritt festzulegen. (Symbolbild) - keystone

Die eidgenössische Qualitätskommission hat Empfehlungen an den Krankenkassenverband Prio.swiss und den Spitalverband H+ verabschiedet. Umgesetzt werden diese Empfehlungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsverträge zwischen Versicherern und Spitälern.

Die Verträge legen fest, wie die Qualität gemessen und verbessert wird, wie die Qualitätskommission (EQK) am Montag mitteilte. Die 14 Empfehlungen basieren auf dem ersten Jahresbericht vom Mai 2025.

Neue Standards für Behandlungsplanung und Medikationsabgleich

Die EQK fordert darin von den Spitälern, Standards zu Fristen, Behandlungsplanung, Berichten und Medikationsabgleich bei Spitaleintritt und -austritt festzulegen.

Weiter empfiehlt sie eine verstärkte Einbindung der Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen in Behandlungsplanung und – entscheidung. Gemäss der EQK obliegt die konkrete Umsetzung den Vertragspartnern. Der gesetzliche Auftrag der Kommission ist die Prüfung der Jahresberichte.

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