Die Schweiz schottet sich im Personenverkehr mit dem Ausland weiter ab: Ab Mitternacht ist die Einreise nur noch Schweizer Bürgern erlaubt.
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Der Zoll von Brusino Arsizio im Tessin. (Archivbild) - sda - Keystone/PABLO GIANINAZZI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz verstärkt ihre Einreise-Sperre ab Mittwoch-Mitternacht.
  • Ab dann dürfen nur noch Schweizer Bürger einreisen.
  • Auch zum Arbeiten dürfe Grenzgänger weiterhin passieren.

Die Schweiz schottet sich im Personenverkehr mit dem Ausland weiter ab: Ab Mitternacht ist die Einreise nur noch Schweizer Bürgern erlaubt. Auch Personen, die aus beruflichen Gründen einreisen müssten, seien weiterhin zur Einreise berechtigt. Dies teilte das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mit.

Gemäss Weisung gehören dazu zum Beispiel Spezialistinnen und Spezialisten im Gesundheitsbereich oder offizielle Besucher. Verboten sind sämtliche Einreisen von Dienstleistungsempfängern, Touristen, Besuchern, Teilnehmern von Veranstaltungen, zur medizinischen Behandlung oder zur Stellensuche.

Ausnahmen für Visa-Besitzer

Ausnahmen gibt es in speziellen Situationen für visumspflichtige Familienangehörige von Schweizern mit einem Anwesenheitsrecht in der Schweiz. Eine weitere Ausnahme gilt für Menschen, die sich in einer Situation «absoluter Notwendigkeit» befinden.

Bisher waren nur Italien, Frankreich, Österreich und Spanien sowie alle Nicht-Schengen-Staaten von diesen Einreisebeschränkungen betroffen. Durch die Ausweitung unterlägen nun alle Flüge aus dem Ausland denselben Einreisekontrollen.

Durch die Verschärfung solle der Schutz der Schweizer Bevölkerung vor dem Coronavirus weiter verstärkt werden. Ausserdem sollen so die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrecht erhalten werden. Personen aus Liechtenstein sind von den Massnahmen ausgenommen. Auch der Transit- und Warenverkehr ist nicht betroffen.

Keine Schengen-Visa mehr bis Mitte Juni

Einreisen an den Schengen-Aussengrenzen sind mit wenigen Ausnahmen bereits verboten. Grundsätzlich wird die Schweiz in sämtlichen Drittstaaten bis am 15. Juni keine Schengen-Visa mehr ausstellen. Auch nationale Visa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt.

Die zuständigen EU-Behörden seien über den Schritt informiert worden, hiess es weiter. Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen seien die Schengen-Staaten berechtigt, die Personenfreizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit einzuschränken.

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