Das Bundesgericht hat den Fall einer angehenden Studentin abgelehnt, die einen Zeitzuschlag für den Eignungstest im Fach Veterinärmedizin beantragt hatte.
Lausanne Schweizerisches Bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne. (Archivbild) - keystone

Das Bundesgericht hat den Fall der angehenden Studentin zurückgewiesen, die einen Zeitzuschlag für den Eignungstest zum Studium der Veterinärmedizin beantragt hat. Eine Expertise soll zeigen, ob ein solcher Zeitzuschlag möglich ist.

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