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Duvalier-Gelder: Einziehung von 4,2 Millionen Franken gutgeheissen

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt die Einziehung von 4,2 Millionen Franken eines ehemaligen haitianischen Ministers.

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Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. (Archivbild) - Keystone

Der Bund darf 4,2 Millionen Franken eines früheren haitianischen Ministers einziehen, der unter der Diktatur von Jean-Claude Duvalier im Amt war. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Und hat damit eine Klage des eidgenössischen Finanzdepartements gutgeheissen.

Das Finanzdepartement leitete das Einziehungsverfahren 2020 ein. Es richtete sich gegen eine Gesellschaft. Der wirtschaftlich Berechtigte am Konto des Unternehmens war Frantz Merceron. Er war unter Duvalier von Juli 1982 bis Dezember 1985 Wirtschafts-, Finanz- und Industrieminister.

Vermutung unrechtmässiger Vermögenserwerb

Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest, es dürfe davon ausgegangen werden, dass die Vermögenswerte nicht rechtmässig erworben worden seien. Diese Vermutung stützt das Gericht auf die Tatsache, dass das Vermögen des Ehepaars Merceron exorbitant zugenommen habe. Was durch das Ministeramt erleichtert worden sei.

Es verweist auch auf die notorische Korruption innerhalb des haitianischen Staates und unter dem Minister während dessen Amtszeit. Die Gesellschaft habe zudem nicht den rechtmässigen Erwerb der fraglichen Vermögenswerte nachweisen können.

Die Rolle des Duvalier-Clans

Jean-Claude Duvalier übernahm das Amt des Präsidenten 1971 von seinem Vater François Duvalier. 1986 wurde Duvalier abgesetzt. Er floh nach Frankreich. Der Duvalier-Clan soll Millionen von Dollar für sich abgezweigt haben – Gelder, die auch auf Schweizer Banken landeten.

Im Jahr 2010 identifizierte eine Bank das Konto der Gesellschaft, dessen wirtschaftlich Berechtigter Merceron war. Der Bundesrat liess das Konto bis zum rechtskräftigen Einziehungsentscheid sperren. Das Urteil zum Einziehungsverfahren ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil B-261/2020 vom 6.5.2024)

Kommentare

User #3642 (nicht angemeldet)

Die Gelder sollen der armen Bevölkerung Haitis zugute kommen!

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