Drei Zeugen im Prozess gegen früheren Russland-Spezialisten befragt

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Lausanne,

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ist im Prozess gegen den früheren Russland-Kenner der Bundeskriminalpolizei (BKP) einen Schritt weiter.

Bundesstrafgericht
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts muss eine Bärenjagd in Russland eines früheren Angestellten der Bundeskriminalpolizei juristisch beurteilen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesstrafgericht hat Vorgesetzte und Mitarbeiter des Russland-Kenners befragt.
  • Bei den Befragungen ging es vorwiegend um die Einladungen zur Jagd.
  • Der Russland-Kenner wurde wegen Vorteilsannahme erstinstanzlich für schuldig befunden.

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ist im Prozess gegen den früheren Russland-Kenner der Bundeskriminalpolizei (BKP) einen Schritt weiter. Dessen damaligen Vorgesetzten und zwei ehemalige Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft (BA) als Zeugen befragt.

Aussagen mussten die beiden früheren Staatsanwälte des Bundes Anne-Claude Scheidegger und Lienhard Ochsner. Scheidegger war zwei Mal mit dem Angeklagten in Russland. Es handelte sich dabei um Reisen im Rahmen von Rechtshilfegesuchen.

Bei den Befragungen ging es vorwiegend um die Einladungen zur Jagd. Und wie es den Umständen entsprechend dazu gekommen war.

Wegen Vorteilsannahme erstinstanzlich für schuldig befunden

Der 60-jährige Russland-Kenner wurde wegen Vorteilsannahme erstinstanzlich für schuldig befunden. Wegen der Teilnahme an einer einwöchigen Jagdreise auf Kamtschatka im August 2016. Diese Jagd fand während einer Ferienreise statt.

Das Gericht versuchte mit seinen Fragen zudem die genaue Funktion des früheren Russland-Spezialisten bei der Bundesanwaltschaft (BA) zu ergründen. Im erstinstanzlichen Prozess blieb es teilweise diffus. Wer bei der BA von den Jagdausflügen wusste und ob sie mit deren Einwilligung erfolgten.

Der damalige Vorgesetzte Robert Clément zeichnete - wie die beiden anderen Zeugen - ein positives Bild des Angeklagten. Dieser habe sich bei seiner Arbeit engagiert. Die Teilnahme an den Jagdreisen hätte er wahrscheinlich nicht bewilligt, wenn er davon erfahren hätte, sagte Clément aus.

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