Diese Änderungen treten ab 1. Februar in der Schweiz in Kraft
Ab Februar werden die Kriterien für Blutspenden in der Schweiz gelockert. Im Jura wird ein Smartphone-Verbot an Schulen eingeführt und ein Luchs für den Kanton Graubünden gefangen. Diese und weitere Änderungen treten im Februar in Kraft.

BLUTSPENDE: Die Kriterien für Blutspenden in der Schweiz werden ab dem 1. Februar gelockert. Personen mit früherer Bluttransfusion, längerem Aufenthalt in Grossbritannien oder gewissen medizinischen Eingriffen dürfen wieder spenden, wie Blutspende SRK mitteilte. Neu gilt demnach unabhängig vom Land, wo eine Bluttransfusion stattfand, eine Frist von vier Monaten nach jeder Transfusion.
Personen, die sich in den 80er- und 90er-Jahren länger in Grossbritannien aufhielten, dürfen laut Blutspende SRK künftig wieder Blut spenden. Bei neurochirurgischen Eingriffen gelte eine Wartefrist von einem Jahr, sofern der Eingriff in der Schweiz erfolgte. Personen, die nach 1993 ein Zahnimplantat in der Schweiz erhalten haben, dürfen zudem wieder Blut spenden. Die bisherigen Regeln galten laut Blutspende SRK seit über 20 Jahren. Sie entstanden damals aufgrund dem Übertragungsrisiko der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit durch Blut. Ende des letzten Jahrhunderts bestand in Grossbritannien ein erhöhtes Risiko für eine Infektion.
LUCHSE: Im Jura beginnen die Jagdbehörden mit einer Fangaktion von Luchsen. Nach dem versehentlichen Abschuss dreier Luchse im vergangenen Jahr setzen die Behörden in Graubünden zwei neue Luchse aus. Einer soll nun im Jura gefangen werden und einer im Jahr 2028 in Rumänien oder in der Slowakei. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) bewilligte diese Aussetzung Ende November 2025. Die Umsiedlung wird begleitet von der Stiftung Kora und dem Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (Fiwi). Die neuen Luchse sollen im Bündnerland auch die genetische Vielfalt stärken.
HANDYS: Im Kanton Jura werden private Smartphones und Smartwatches an den Schulen ab dem 1. Februar verboten. Einzig von den Schulen bereitgestellte digitale Geräte dürfen weiterhin verwendet werden. Andere Kantone wie Wallis und Aargau kennen bereits ähnliche Regelungen.
AUTOBAHNVIGNETTE: Ab 1. Februar ist die Autobahnvignette 2025 nicht mehr gültig und die neue Autobahnvignette 2026 muss gelöst sein. Sie ist bis 31. Januar 2027 gültig.






