Seit 2021 haben acht unschuldige Jugendliche teils mehrere Wochen im Gefängnis Waaghof verbringen müssen. Laut Bundesrat war das «unumgänglich und notwendig».
Gefängnis Waaghof
Das Gefängnis Waaghof in Basel. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Acht Jugendliche haben seit 2021 unverschuldet im Gefängnis verbracht.
  • Für die gefährdeten Jugendlichen war in keiner anderen Einrichtung Platz.
  • Der Bundesrat findet, dass die Praxis in Ausnahmefällen in Ordnung ist.
Ad

Obwohl sie keine Straftaten begangen haben, landen auch Basler Jugendliche immer mal wieder hinter Gittern. Dies geschieht, wenn für gefährdete Jugendliche kein Platz in einer geeigneten Einrichtung ist.

Seit 2021 mussten acht unschuldige Jugendliche zum Teil mehrere Wochen im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof verbringen. Das berichtet heute die «bz Basel».

Der Grund: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) greift auf diese Massnahme zurück – nicht nur in Basel-Stadt, sondern schweizweit.

Finden Sie es korrekt, dass Basler Jugendliche immer wieder unschuldig im Knast sitzen?

Das «SRF» hatte darüber berichtet. Danach wurde die Praxis von vielen Seiten kritisiert. Nun hat sich der Bundesrat dazu geäussert.

Bundesrat kündigt belastbare Statistik für Mitte des Jahres an

Derzeit lägen kaum belastbare Daten zur unfreiwilligen Unterbringung Minderjähriger ausserhalb ihrer Familien für die gesamte Schweiz vor, heisst es. In einer Stellungnahme kündigt der Bundesrat jedoch eine solche Statistik für Mitte des Jahres an. Die Basler SP-Nationalrätin Sarah Wyss hatte sich Anfang Dezember mit Fragen zur Problematik an den Bundesrat gewandt.

Die Entscheidung, ob Jugendliche in einem Gefängnis untergebracht werden müssen, liege beim jeweiligen Kesb. Deren Massnahmen seien mitunter zum Schutz von stark gefährdeten Jugendlichen «unumgänglich und notwendig». Das hatte die Basler Regierung laut «bz Basel» bereits vor Wochen auf eine Interpellation von Fina Girard (Junge Grüne) geantwortet.

Einen Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention sieht der Bundesrat in der Praxis nicht. Die Unterbringung sei in Ausnahmefällen mit den Vorgaben vereinbar.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratRegierungDatenSRFSP