Ein betrunkener Thurgauer missachtete bei einer Polizeikontrolle gleich mehrere Regeln. Nun kassiert er dafür eine teure Busse.
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Ein betrunkener Thurgauer zeigte zwei Polizisten aus seinem Auto den Mittelfinger. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Mai 2023 zeigte ein Thurgauer zwei Polizisten bei einer Kontrolle den Mittelfinger.
  • Der 40-Jährige sass währenddessen besoffen und ohne Führerschein hinter dem Steuer.
  • Nun muss er eine Busse in der Höhe von 6300 Schweizer Franken bezahlen.
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Wie sollte man nicht auf einen Führerausweis-Entzug reagieren? Ein Thurgauer zeigte es vor einem Jahr vor. Am Bezirksgericht Frauenfeld erhält der 40-Jährige nun deswegen eine teure Strafe.

Was ist passiert? Im Mai 2023 wird dem Mann aus Matzingen TG der Führerausweis entzogen. Wie das «St. Galler Tagblatt» schreibt, habe der Mann am Abend des Entzugs angefangen, sich zu betrinken.

Mit 1,46 Promille hinter dem Steuer

Am nächsten Tag sei es direkt mit einer Flasche Wein weitergegangen. Um 8 Uhr morgens gerät der Thurgauer dann auf dem Autobahnrastplatz Hexentobel in eine Polizeikontrolle. Dabei habe er den Polizisten mehrfach den Mittelfinger gezeigt.

Zu dem Zeitpunkt hat der Matzinger 1,46 Promille intus. Weil ihm der Führerschein am Tag zuvor entnommen wurde, hätte der Mann ohnehin nicht Auto fahren dürfen. Vor Gericht erzählt er dann, dass er zu Fuss zum Rastplatz gelangt sei. Sein Auto habe er am Vorabend dort parkiert.

erlen tg tötungsdelikt
Ein Thurgauer geriet im Mai 2023 in eine Polizeikontrolle. (Symbolbild)
Alkohol
Dabei hatte der Mann 1,46 Promille intus und war ohne Führerschein mit seinem Auto unterwegs.
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Während der Kontrolle habe der 40-Jährige den Beamten mehrmals den Mittelfinger gezeigt.
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Am Bezirksgericht Frauenfeld erhielt der Matzinger nun eine Busse in der Höhe von 6300 Franken.
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Hinzu kommen 5460 Franken Untersuchungs- und Gerichtskosten.

Die Staatsanwaltschaft ist jedoch überzeugt, dass der Mann besoffen Auto gefahren ist. Nebst der Mittelfinger-Geste wird der Mann nun für das «Fahren in fahrunfähigem Zustand» und dem «Fahren ohne Berechtigung» bestraft.

Mann erhält unbedingte Geldstrafe von 6300 Franken

«Ihre Ausführungen sind abenteuerlich und wirken auf uns wie im Nachgang konstruiert», erklärt der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Wurde Ihnen schon einmal der Mittelfinger entgegengestreckt?

Wie die Ostschweizer Zeitung weiter schreibt, wird dem 40-Jährigen nun eine unbedingte Geldstrafe von 6300 Franken aufgedrückt. Dazu kommen 5460 Franken Untersuchungs- und Gerichtskosten. Damit muss er für den Vorfall insgesamt 11'760 Franken bezahlen.

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