Im Betrugsprozess der Flowtex GmbH gibt das Thurgauer Obergericht das Urteil. Die Strafen wurden nicht gemildert, dafür gab es Freispruch zu einigen Punkten.
Das FlowTex-Logo auf der ehemaligen Firmenzentrale.
Der ehemalige Geschäftsführer von FlowTex, seine Ex-Frau und deren Anwalt sind wegen Geldwäscherei verurteilt worden. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ex-Flowtex Chef, sein Anwalt und seine Ex-Frau werden zu Freiheitsstrafen verurteilt.
  • Sie machten sich wegen Geldwäscherei in Milliardenhöhe schuldig.

Das Thurgauer Obergericht hat die Urteile zum Flowtex-Prozess bekanntgegeben: Die drei Beschuldigten erreichten zwar Freisprüche in einigen Anklagepunkten, erhielten aber keine milderen Strafen, weil ihr Verschulden stärker gewichtet wurde.

Der Ursprung des für die Thurgauer Justiz sehr aufwendigen Falls liegt bei einem Wirtschaftsdelikt, das in Deutschland im Jahr 2000 Schlagzeilen machte. Der Flowtex GmbH waren Betrügereien mit nicht existierenden Bohrsysteme nachgewiesen worden. Die Schadenssumme ging in die Milliarden.

Ein Teil der illegalen Gewinne blieb damals verschwunden. Um diese Vermögenswerte ging es im Prozess vor dem Thurgauer Obergericht: Die Anklage warf dem ehemaligen Flowtex-Geschäftsführer, seiner Ex-Frau sowie deren Anwalt vor, Luxusgüter und Kunstwerke im Wert von 25 Mio Franken in die Schweiz verschoben und so gewaschen zu haben.

Erstinstanzliche Urteile angefochten

Die Verhandlung begann im Oktober 2017 und dauerte mit zwölf Prozesstagen bis Januar 2018. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Beschuldigten hatten die Urteile der Vorinstanz angefochten. Die Anklage forderte höhere Strafen. Die drei Beschuldigten verlangten wie schon vor dem Bezirksgericht Freisprüche.

In seinem heute Donnerstag veröffentlichten 350-seitigen Entscheid erklärte das Obergericht die Berufungen der drei Angeklagten teilweise für begründet. Die zusätzlichen Anträge der Staatsanwaltschaft lehnte das Gericht hingegen ab.

Im Zentrum der Anklage stand die Ex-Frau des früheren Flowtex-Geschäftsführers. Der Staatsanwalt sah in ihr eine treibende Kraft. Er warf der Frau vor, die illegalen Gewinne «mit erstaunlicher Chuzpe» beiseite geschafft zu haben.

Im erstinstanzlichen Urteil hatte das Bezirksgericht die Frau wegen Geldwäscherei und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Dazu kam eine Geldstrafe von 260 Tagessätzen. Dieser Entscheid lag deutlich unter dem Antrag des Staatsanwalts, der eine Freiheitsstrafe von 65 Monaten gefordert hatte.

Freisprüche in einzelnen Anklagepunkten

Das Obergericht stellte zwar in einzelnen Punkten Verfahren ein. Das Strafmass änderte sich aber – wie auch bei den anderen beiden Beschuldigten – nicht wesentlich, weil das Gericht das Verschulden jeweils deutlich höher gewichtete.

Für die Frau bleibt es deshalb bei der teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Dazu kommt eine Geldstrafe von 450 Tagessätzen. Die Hälfte der Freiheitsstrafe muss vollzogen werden. Weiter wird sie verpflichtet, dem Kanton Thurgau sechs Millionen Franken zu zahlen.

Der Anwalt der Frau wird ebenfalls von einem Teil der Vorwürfe freigesprochen. Schuldig hält ihn das Gericht aber sowohl der bandenmässigen als auch der einfachen Geldwäscherei. Dafür wird er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Dazu kommt eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen. Weiter muss er dem Kanton Thurgau 280'000 Franken bezahlen.

Der ehemalige Flowtex-Geschäftsführer bekommt wegen bandenmässiger Geldwäscherei eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten – bei der Vorinstanz waren es 14 Monate gewesen – sowie eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen. Neun Monate der Freiheitsstrafe werden vollzogen. Weiter muss er dem Kanton Thurgau 1,5 Mio. Franken bezahlen.

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