Dänen erlauben Lehrern Gewalt – und die Schweiz?
Während Dänemark Lehrern mehr Spielraum für körperliche Eingriffe geben will, setzt die Schweiz auf klare Grenzen – und auf Deeskalation.

Das Wichtigste in Kürze
- Dänemark lockert die Regeln: Lehrkräfte dürfen künftig auch bei erheblichen Unterrichtsstörungen körperlich eingreifen.
- Die Schweiz bleibt streng: Körperliche Eingriffe sind grundsätzlich nur erlaubt, wenn Kinder sich selbst oder andere gefährden.
- Der Lehrerverband warnt: Körperlicher Zwang kann Konflikte verschärfen und das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrpersonen und Kindern beschädigen.
Mit Lebensmitteln werfen oder sich weigern, den Raum zu verlassen: In Dänemark dürfen Lehrkräfte künftig bei erheblichen Unterrichtsstörungen auch körperlich eingreifen. In der Schweiz gelten deutlich strengere Regeln.
Bisher durften dänische Lehrkräfte nur dann körperlich eingreifen, wenn ein Kind sich selbst oder andere gefährdete. Das ändert sich jetzt: Künftig sollen sie auch bei erheblichen Störungen durchgreifen dürfen.
Konkret heisst das: Lehrpersonen dürfen Kinder festhalten oder gegen ihren Willen in einen anderen Raum bringen.
Doch wie sieht die Situation in der Schweiz aus? Auch hier bringen Störenfriede viele Lehrerinnen und Lehrer an ihre Grenzen.
Eine Studie zur Berufszufriedenheit aus dem Jahr 2024 zeigt: Disziplinarische Probleme und Verhaltensauffälligkeiten sind der dritthäufigste Grund für Unzufriedenheit im Lehrberuf.
Nur der administrative Aufwand und die schwierige Zusammenarbeit mit den Eltern belasten die Lehrkräfte noch stärker.
Wie gross der Druck ist, zeigt auch eine Befragung des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) vom März 2026.
Von den 10'394 befragten Mitgliedern fühlen sich mehr als 80 Prozent durch Situationen mit herausforderndem Verhalten stark belastet.
Nachteile bei körperlichem Eingreifen überwiegen
«Eine einzelne Lehrperson kann sie in einer vollen Klasse kaum alleine auffangen.» Das sagt Beat A. Schwendimann, Leiter Pädagogik beim Verband.
Statt körperlich durchzugreifen, brauche es mehr Unterstützung – etwa durch Heilpädagoginnen und -pädagogen sowie die Schulsozialarbeit.
Der Verband sieht keinen Bedarf, die Befugnisse für körperliche Eingriffe auszuweiten. Im Gegenteil: «Bei Störungen ohne Gefahr überwiegen die Nachteile. Festhalten oder Wegtragen beschädigt die Beziehung zwischen Lehrperson und Lernenden.»

Dabei sei genau diese Beziehung entscheidend für guten Unterricht, sagt Schwendimann.
Besonders heikel sei die Situation für Kinder, die zu Hause Gewalt erleben. «Fast die Hälfte der Kinder in der Schweiz erlebt zu Hause physische oder psychische Gewalt. Für sie kann ein Griff an den Arm belastende Erfahrungen wachrufen.»
Der Verband setzt sich deshalb für eine gewaltfreie Erziehung ein, sowohl in der Schule als auch zu Hause.
Auch für die Lehrerinnen und Lehrer selbst könnte körperliches Eingreifen Folgen haben. «Jede Berührung gegen den Willen eines Kindes kann eine Anzeige oder einen Konflikt mit den Erziehungsberechtigten nach sich ziehen.»
Hinzu komme die berufsethische Verantwortung. Lehrpersonen müssten die körperliche Unversehrtheit der Kinder respektieren und sie vor physischer und psychischer Gewalt schützen.
Kinder reagieren auf Gewalt mit Gegenwehr
Der LCH warnt zudem vor einer möglichen Eskalation. «Wer eine Störung mit körperlichem Zwang beantwortet, setzt auf Macht. Viele Kinder und Jugendliche reagieren darauf mit Gegenwehr.»
Insbesondere auf der Sekundarstufe I (7. bis 9. Klasse), wo Jugendliche ihren Lehrerinnen und Lehrern körperlich oft ebenbürtig sind.
Schwendimann warnt: «Aus einem trivialen Streit kann so rasch ein Handgemenge werden, bei dem sich Lehrperson und Lernende verletzen können.»

Dabei erleben Lehrpersonen bereits heute Gewalt im Schulalltag. Zwei von drei Lehrerinnen und Lehrern haben in den vergangenen fünf Jahren Gewalt erfahren. In einem Drittel der Fälle ging sie von Schülerinnen und Schülern der eigenen Klasse aus.
Der Lehrerverband ist überzeugt: «Mehr körperliche Auseinandersetzungen im Schulzimmer würden dieses Risiko erhöhen.»
Schweizer Lehrer dürfen Schulkinder nicht körperlich bestrafen
Das Züchtigungsrecht für Lehrkräfte wurde in der Schweiz bereits 1991 abgeschafft. Heute dürfen sie nur körperlich eingreifen, wenn Schülerinnen und Schüler sich selbst oder andere gefährden.
Greift ein Kind ein anderes an, dürfen Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der Nothilfe einschreiten.
Wichtig ist dabei: «Erlaubt ist nur, was die Gefahr abwendet», sagt Schwendimann.
Er macht ein Beispiel: «Eine Lehrperson darf zwei raufende Lernende trennen oder ein Kind zurückhalten, das auf die Strasse rennt. Aber sie darf ein Kind nie mit körperlichem Zwang bestrafen.»
Auch in Dänemark gibt es Vorbehalte gegenüber der neuen Gesetzesänderung. «Wenn Lehrer sich wie Polizisten verhalten», würde das Vertrauensverhältnis zerstört, warnt der nationale Verband für Kinderrechte.














