Das Pestizid Chlorthalonil belastet das Aargauer Grundwasser: Wie eine aktuelle Untersuchung zeigt, wird der Grenzwert in jeder achten Gemeinde überschritten.
Chlorthalonil
In jeder achten Aargauer Gemeinde wird der Chlorthalonil-Grenzwert im Trinkwasser überschritten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pestizid Chlorthalonil ist eine Belastung für das Aargauer Grundwasser.
  • In jeder achten Gemeinde wird der Grenzwert überschritten.

Das Pestizid Chlorthalonil belastet das Aargauer Grundwasser. In jeder achten Gemeinden wird der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser überschritten. Dies zeigt eine Untersuchung des Kantons. Vier Trinkwasserfassungen wurden bereits vom Netz genommen.

Manche Gemeinden müssten sich überlegen, das Wasser von einer anderen Grundwasserfassung zu beziehen oder das Wasser zu mischen. Eine weitere Möglichkeit wäre eine neue Wasserleitung zu bauen. Dies sagte Alda Breitenmoser vom Amt für Verbraucherschutz am Dienstag im Regionaljournal Aargau/Solothurn von Radio SRF.

Namen der Gemeinden nicht bekannt gegeben

Der Kanton suche gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden nach Lösungen. Auf die Gemeinden kämen grössere Aufwände zu, sagte Breitenmoser. Es sei «nicht ganz einfach».

Chlorthalonil
Seit den 70er-Jahren wird Chlorothalonil in der Landwirtschaft eingesetzt. (Symbolbild) - sda

Der Kanton gibt die Namen der Gemeinden, in deren Trinkwasser der Grenzwert für Chlorthalonil überschritten wird, nicht bekannt. Der Kanton empfiehlt verunsicherten Bürgerinnen und Bürgern, direkt bei ihrer Wohngemeinde nachzufragen.

Die Gemeinden sind verpflichtet, über die Qualität des Trinkwasser zu informieren. Hahnenwasser könne weiterhin überall im Aargau konsumiert werden, hält das Amt für Verbraucherschutz fest.

Chlorthalonil gegen Pilzbefall

Auf den Schweizer Äckern wird seit den 1970er Jahren das Fungizid gegen Pilzbefall eingesetzt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellte im Frühling Hinweise für eine Gesundheitsgefährdung durch Abbauprodukte von Chlorthalonil fest.

Wegen der möglichen krebserregenden Wirkung dieser Stoffe hat die EU das Pestizid deshalb auf die Liste der verbotenen Pflanzenschutzmittel gesetzt.

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