Die Kochnischen im Bürgenstock Resort dürfen nicht in richtige Küchen umgebaut werden. Die Umbauten werden vom Bundesgericht eingefroren.
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Auf dem Bürgenstock wird im Juni eine Friedenskonferenz stattfinden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht stoppt die Umbauten im Bürgenstock Resort im Kanton Nidwalden.
  • Das Bundesamt für Justiz befürchtete, das Resort könne sich einer Feriensiedlung annähern.
  • Da das Resort vom Staatsfonds von Katar finanziert wird, unterliegt es Lex Koller.
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Das Bundesgericht friert die Umbauten im Bürgenstock Resort im Kanton Nidwalden nach einer Beschwerde des Bundesamts für Justiz (BJ) ein. Das BJ befürchtet, das Resort könne seinen Hotelcharakter verlieren und sich einer Feriensiedlung annähern.

In dem Fall geht es ums Kochen. Die Justiz- und Sicherheitsdirektion Nidwalden hatte den Ersatz von Kochnischen durch richtige Küchen in den Wohnungen des Wohnheims erlaubt. Diesen Entscheid hatte das BJ angefochten.

Im März dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden die Beschwerde des Bundesamts für Justiz teilweise gutgeheissen. Es entschied, dass die von der Justiz- und Sicherheitsdirektion gestellten finanziellen Bedingungen nicht ausreichten, um die Bewohner dazu zu bewegen, ihre Mahlzeiten im Bürgenstock zu bestellen.

Eigentümer sollen Hotelmanager mit Bewirtschaftung der Wohneinheiten beauftragen

Vor dem Bundesgericht ging das Bundesamt für Justiz noch weiter. Es verlangt, dass die Eigentümer oder Mieter den Hotelmanager mit der Bewirtschaftung der Wohneinheiten beauftragen müssen. Und zwar ohne zeitliche Begrenzung.

Das Bürgenstock Resort besteht aus rund 30 Gebäuden, darunter vier Hotels, zwölf Restaurants und Bars sowie 67 Wohneinheiten. Es wird vom Staatsfonds von Katar finanziert und unterliegt der Lex Koller. Diese schränkt den Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland ein.

Die Nachfrage nach diesen Wohnungen ist derzeit gering. Um sie besser verkaufen zu können, wollten die Eigentümer sie mit einer richtigen Küche ausstatten. Das Bundesamt für Justiz lehnte dies ab. Es befürchtete, dass diese Änderung den Hotelcharakter der Wohnungen, der nach Lex Koller notwendig ist, um den Verkauf an Ausländer zu ermöglichen, in Frage stellen und sie in echte Ferienwohnungen verwandeln würde.

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