Das Bundesverwaltungsgericht muss sich mit dem Reservekraftwerk in Birr AG befassen, da eine Einsprache gegen die Verfügung des Bundes eingegangen ist.
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Installation einer Turbine des Reservekraftwerks in Birr AG. - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverwaltungsgericht muss sich mit dem Reservekraftwerk in Birr AG befassen.
  • Gegen die Verfügung des Bundes zu der Anlage sei eine Einsprache eingegangen.

Mit dem Betrieb des Reservekraftwerks in Birr AG muss sich das Bundesverwaltungsgericht befassen. Das Gericht teilte mit, es sei eine Einsprache gegen die Verfügung des Bundes zu der Anlage eingegangen.

Zu Einsprachen gegen die Verfügung aufgerufen und ihre Unterstützung für den Gang nach St. Gallen angekündigt hatte am Dienstag die Klimastreik-Bewegung. Die voraussichtlichen Emissionen der Anlage belasteten lokal und auch weltweit die Gesundheit und die Umwelt, schrieb sie dazu in einer Mitteilung.

Gegen die Verfügung des Bundes zum Betrieb des Reservekraftwerks in Birr reichten Nachbarn nach Angaben des Bundesamtes für Energie (BFE) von Ende Januar zwölf Einsprachen ein. In den Eingaben wurden die Lärm- und die Schadstoffbelastung sowie die CO2-Emissionen und die rechtlichen Grundlagen kritisiert. Das BFE bestätigte damals Angaben der «Neuen Zürcher Zeitung».

Reservekraftwerk steht bis Frühjahr 2026 zur Verfügung

In der von der Klimastreik-Bewegung den Medien zugestellten Verfügung vom 20. März bestätigte das zuständige Umweltdepartement seine damaligen Entscheide. Gegen diese neue Verfügung ist beim Bundesverwaltungsgericht bisher eine Beschwerde eingegangen, wie es beim Gericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess.

Das Reservekraftwerk in Birr verfügt über acht Diesel- respektive Gasturbinen und hat eine Leistung von 250 Megawatt. Dies entspricht einem Viertel der Leistung des AKW in Leibstadt AG. Aufgrund der derzeit stabilen Stromversorgungslage dürfte es vorerst nicht benötigt werden, steht aber bis Frühjahr 2026 zur Verfügung.

Den Vertrag für die Anlage hatte der Bund im September 2022 mit GE Gas Power unterzeichnet, als Vorkehrung für eine allfällige Strommangellage im Winter. Weil die Anlage die Lärm- und Schadstoffvorschriften nicht einhalten kann, hob der Bundesrat die Grenzwerte vorübergehend auf.

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