Kinder sollen zukünftig von einer nationale Kinderrechtsorganisation über ihre Rechte aufgeklärt werden.
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Kinder beim Spielen (Symbolbild) - Pixabay

Eine nationale Kinderrechtsorganisation soll Kinder künftig über ihre Rechte aufklären. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Verordnungsanpassung in die Vernehmlassung geschickt. Damit sollen die Kinderrechte gestärkt werden.

Mit einer Anpassung der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) soll laut Mitteilung des Bundesrats die Grundlage geschaffen werden, einer geeigneten Organisation entsprechende Aufgaben zu übertragen. Diese Aufgaben umfassen laut Bundesrat die Bereitstellung von Fachwissen, die Umsetzung von Kinderrechten, die Beratung von Behörden, sowie die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Bereich der Kinderrechte.

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Kinder in einer Kita (Symbolbild) - dpa

Damit will der Bundesrat dem Hauptanliegen der Motion «Ombudsstelle für Kinderrechte» der früheren Ständerates Ruedi Noser (FDP/ZH) nachkommen, Kinder in der ganzen Schweiz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, wie er in der Mitteilung schrieb.

Grosse Lücken im System

Eine nationale Ombudsstelle, die unabhängig ist und als Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kinder und ihre Bezugspersonen fungiert, werde damit aber nicht geschaffen, hielt der Bundesrat in einem Bericht fest. Dennoch sei die vorgeschlagene Lösung ein Beitrag zum Hauptanliegen der Motion, Kinder in der ganzen Schweiz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Gleichzeitig sei sie ein Beitrag zum Schliessen der Lücken im System.

Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Auftrag gegebene Bestandsaufnahme hat laut dem Bericht gezeigt, dass im aktuellen System im Bereich Kinderrechte grosse Lücken bestehen. Gemäss dieser Studie erhielten Kinder heute bei der Einreichung von Beschwerden bei Behörden und Gerichten in der Regel unzureichend Unterstützung, Rechtsbehelfe seien für Kinder zu wenig gut zugänglich und nicht kinderfreundlich.

Es geht dabei unter anderem um das Recht auf Mitbestimmung von Jugendlichen und Kindern in Rechtsverfahren, wie etwa Scheidung oder Entzug des Sorgerechts.

Die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung dauert bis zum 29. März 2024.

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