Ergänzungsleistungskürzungen erfolgen ab einem Vermögen von über 37'500 Franken. Die Solidaritätsbeiträge von 25'000 Franken sollen nicht mehr zum Limit zählen.
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Das Bundeshaus in Bern. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Solidaritätsbeiträge für ehemalige Verdingkinder sollen Ergänzungsleistungen nicht kürzen.
  • Auszahlungen der Solidaritätsbeiträge führten in der Vergangenheit zu Kürzungen der EL.
  • Der Bundesrat empfahl zwei Motionen der Kommissionen zur Annahme.
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Die Rechtskommissionen von National- und Ständerat wollen verhindern, dass der Solidaritätsbeitrag für ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen führt. Der Bundesrat ist einverstanden damit.

Solidaritätsbeiträge können zu Rentenkürzung führen

Er hat am Donnerstag mitgeteilt, dass er zwei gleich lautende Motionen der Kommissionen zur Annahme empfiehlt. Eine Begründung zum Antrag fehlt. Hintergrund der Forderung beider Rechtskommissionen sind Medienberichte, wonach die Auszahlung des Solidaritätsbeitrags von 25'000 Franken zu Rentenkürzungen führen kann.

Kürzungen drohen, wenn der Solidaritätsbeitrag plus ein allfälliges Vermögen die Summe von 37'500 Franken übersteigen. Die Motionen sollen verhindern, dass die Zahlungen letztlich nicht ihren Empfängerinnen und Empfängern zugutekämen, schreiben die Rechtskommissionen in der Begründung. Die Motionen kommen voraussichtlich in der Wintersession in die Räte.

Solidaritätsbeiträge sollen nicht mehr als Vermögen zählen

Parallel dazu hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates eine parlamentarische Initiative beschlossen mit dem Ziel, dass der Solidaritätsbeitrag bei der EL-Berechnung nicht mehr als Vermögen angerechnet wird.

Falls die Schwesterkommission zustimmt, kann die Ständeratskommission noch in diesem Jahr über eine entsprechende Gesetzesanpassung beraten. Bei einer Motion muss der Bundesrat eine Vorlage ausarbeiten.

Insgesamt haben rund 9000 ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beim Bund einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken beantragt.

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