Bundesrat will bei Organspenden zur Widerspruchslösung wechseln

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    Bern,

    Der Bundesrat will mit einem Gegenentwurf der Organspende-Initiative den Wind aus den Segeln nehmen. Er will zur Widerspruchslösung wechseln.

    Organspende Widerspruchsregelung
    Die Initianten der Organspende-Initiative vor dem Bundeshaus im März. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat will der Organspende-Initiative den Wind aus den Segeln nehmen.
    • Dies soll mit einer Gesetzesänderungen passieren.
    • In Planung ist ein Gegenentwurf, um eine Widerspruchslösung einzuführen.
    • Anders als die Initiative soll dieser die Angehörigen einbeziehen.

    «Organspende fördern - leben retten» verlangt, dass jede Person Organspender wird, die sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat. Die Zustimmung zur Organentnahme wird vermutet. Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt dann in Frage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.

    68 Personen auf der Warteliste gestorben

    Die Folge davon ist, dass es in der Schweiz zu wenige Spenderorgane gibt. Letztes Jahr sind 68 Personen auf der Warteliste für ein Spenderorgan gestorben, ohne ein Organ erhalten zu haben.

    Die Spenderzahlen hätten zwar mit dem Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» des Bundes seit 2013 erhöht werden können. Dies schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Freitag. Sie seien aber im europäischen Vergleich noch immer tief.

    Mehr Spenderorgane

    Der Bundesrat unterstützt daher das Anliegen der Initiative grundsätzlich. Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigten, dass die Spendezahlen mit der Widerspruchslösung stiegen, schreibt er. Das vorhandene Spendepotenzial könne mit einem Systemwechsel auch in der Schweiz besser ausgeschöpft werden.

    Anders als die Initiative soll der indirekte Gegenvorschlag aber die Angehörigen einbeziehen. Bei der erweiterten Widerspruchslösung sollen diese eine Organspende ablehnen können, wenn dies dem Willen der verstorbenen Person entspricht.

    Die Voraussetzungen für eine Spende sollen gleich bleiben wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand zu Hause oder ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.

    Schwierige Fragen

    Der Bundesrat sei sich bewusst, dass die Organspende mit schwierigen ethischen Fragen verbunden sei, schreibt er. Er befürworte eine breite Debatte über das Thema. Das Innendepartement EDI kann nun einen indirekten Gegenvorschlag für eine erweiterte Widerspruchslösung auszuarbeiten. Dieser soll im Herbst vorliegen.

    Hinter der Initiative steht die Jeune Chambre Internationale (JCI). Eine weltweite Vereinigung von Menschen im Alter von 18 bis 40 Jahren mit über 200'000 Mitgliedern. Die Initiative wurde 2017 lanciert und unter anderen von der Nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation Swisstransplant unterstützt.

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