Der Bundesrat hat im Auftrag des Parlaments den Asylstatus von 3400 vorläufig aufgenommenen Personen aus Eritrea überprüft. Diese Arbeiten führten zur Aufhebung von 83 vorläufigen Aufnahmen, 63 davon sind rechtskräftig. Diese Personen müssen die Schweiz verlassen, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte.
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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2017 rückte das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erstmals von seiner Praxis ab und urteilte, dass eine Rückkehr nach Eritrea grundsätzlich zumutbar sei.

In der Folge wurde der Bundesrat 2018 durch eine Motion vom Parlament beauftragt, 3400 vorläufige Aufnahmen von eritreischen Personen zu überprüfen. Dabei handelte es sich um Personen, die in der Schweiz zwar kein Asyl erhalten haben, bei denen das Staatssekretariat für Migration (SEM) jedoch eine Wegweisung als unzumutbar beurteilt hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht stelle an die Aufhebung einer vorläufigen Aufnahme hohe Anforderungen, heisst es in dem Bericht, den der Bundesrat verabschiedete. So habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem jüngsten Grundsatzurteil vom 28. Oktober 2020 erneut bestätigt, dass vor jeder Aufhebung einer vorläufigen Aufnahme und selbst bei Wegfall der bisherigen Vollzugshindernisse zwingend eine Prüfung der Verhältnismässigkeit vorgenommen werden müsse.

Aus diesen Gründen habe das SEM in nur in wenigen Fällen die vorläufige Aufnahme aufgehoben. Eine Rückkehr wäre für die Betroffenen weiterhin unzumutbar oder die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme würde sich als unverhältnismässig erweisen, heisst es weiter.

Da Eritrea nach wie vor keine zwangsweisen Rückführungen akzeptiert, konnte auch bei Personen mit aufgehobener vorläufiger Aufnahme kein zwangsweiser Wegweisungsvollzug aus der Schweiz durchgeführt werden.

Die Förderung der freiwilligen Rückkehr bleibe ein Schwerpunkt der Schweiz, heisst es weiter. Gleichzeitig setze sich die Schweiz weiterhin für eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eritrea im Rückkehrbereich ein, sowohl auf bilateraler Ebene als auch im Rahmen eines gemeinsamen Vier-Länder-Dialogs mit Deutschland, Schweden und Norwegen.

Die Zahl der Asylgesuche von eritreischen Staatsangehörigen hat seit dem Jahr 2015 laut Angaben im Bericht stark abgenommen. Während 2015 noch knapp 10'000 eritreische Staatsangehörige in der Schweiz um Asyl ersuchten, waren es im Jahr 2020 bis Ende September noch 1346 Gesuche.

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