Brandstifter von Laufenburg AG soll vier Jahre ins Gefängnis

Keystone-SDA
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Fricktal,

Im Januar brannte es im Hotel «Schützen» in Laufenburg AG – sieben Personen wurden verletzt. Dem Verursacher wird nun der Prozess gemacht.

Kantonspolizei Aargau
Zwei Polizisten der Kantonspolizei Aargau in Uniform: einmal von vorne, einmal von hinten. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein junger Mann legte in einem Hotelzimmer ein Feuer.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft.

Ein 24-jähriger Schweizer ist wegen qualifizierter Brandstiftung in Laufenburg AG angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die Strafe soll zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben werden.

Dem Mann wird vorgeworfen, am 15. Januar mit Benzin sein Zimmer im ehemaligen Hotel «Schützen» in Brand gesetzt zu haben, wie die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Montag mitteilte. Der Mann habe wissentlich Menschen in Gefahr gebracht.

Bewohner in Lebensgefahr

Bis zur Rettung durch die Feuerwehr befanden sich gemäss Anklage einige Bewohnerinnen und Bewohner in Lebensgefahr. Wegen der starken Brandentwicklung sei ihnen der Fluchtweg über das Treppenhaus abgeschnitten gewesen. Beim Brand erlitten sechs Personen eine leichte, eine Person eine schwere Rauchgasvergiftung.

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wirft dem geständigen Beschuldigten auch versuchte Schreckung der Bevölkerung sowie falscher Alarm vor. Der Mann soll drei Tage vor der Brandstiftung bei der Kantonalen Notrufzentrale einen anonymen Anruf abgesetzt haben. Er gab an, das Hotel «Schützen» solle in die Luft gesprengt werden.

Beschuldigter ist in Sicherheitshaft

Der Beschuldigte wusste gemäss Anklage, dass der Alarm grundlos erfolgt war. Gestützt auf den Alarmeingang wurden jedoch zwei Polizeipatrouillen aufgeboten, die das Hotel «Schützen» umstellten. Im Hotel wohnten Sozialhilfebezüger.

Der Beschuldigte ist geständig und anerkennt die ihm vorgeworfenen Sachverhalte. Er befindet sich inzwischen in Sicherheitshaft. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen und eine Busse von 500 Franken.

Der Vollzug der Freiheitsstrafe soll zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben werden. Die Anklage ist am Bezirksgericht Laufenburg hängig.

Die Anklage erfolgte im abgekürzten Verfahren. Dies bedeutet, dass sich der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft über die Schuld und das Strafmass geeinigt haben. Das Bezirksgericht muss den Vorschlag noch prüfen.

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