Bischofskonferenz lehnt Konversionsmassnahmen ab
Die Schweizerische Bischofskonferenz lehnt Konversionsmassnahmen «entschieden» ab. Solche seien mit einem seelsorglichen Auftrag nicht zu vereinbaren.

Im religiösen Kontext können solche Praktiken zu spirituellem Missbrauch werden, wenn Menschen im Namen Gottes beschämt, bedroht oder manipuliert werden, wie die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) diese Woche mitteilte. Sie seien mit katholischer Seelsorge unvereinbar, denn kirchliche Seelsorge dürfe niemals Druck ausüben oder Menschen beschämen.
Die SBK unterstütze die Zielsetzung einer schweizweit einheitlichen Regelung, wie sie einer entsprechenden Motion skizziert sei. Das Anbieten, Vermitteln und Bewerben von Konversionsmassnahmen soll untersagt und sanktioniert werden, besonders zum Schutz Minderjähriger und vulnerabler Personen. Ein Verbot müsse so ausgestaltet sein, dass «ergebnisoffene, respektvolle Beratung und Seelsorge sowie fachgerechte psychotherapeutische Begleitung nicht erfasst werden».
Der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) lehnt Massnahmen zur Veränderung und Unterdrückung der sexuellen Orientierung ebenfalls «entschieden» ab, wie er am Dienstag mitgeteilt hat. Er befürwortet ein rechtliches Verbot von entsprechenden Konversionsmassnahmen.
Konversionstherapien haben zum Ziel, die sexuelle Orientierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder transgeschlechtlichen Menschen umzupolen. Seit 2022 wartet man in Bundesbern auf einen Bericht des Bundesrats über das Ausmass von Konversionstherapien und über rechtliche Mittel zu deren Verhinderung.






