Stadt Zürich

Bezirksgericht Zürich verurteilt «Radar-Hasser» zu Freiheitsstrafe

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein 52-jähriger «Radar-Hasser» hat am Prozess in Zürich dutzende Sachbeschädigungen zugegeben. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Die Strafe wird zugunsten einer Therapie aufgeschoben. Der Mann ist einschlägig vorbestraft.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte einen «Radar-Hasser». Warum er die Geräte beschädigte blieb unklar. (Symbolbild)
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte einen «Radar-Hasser». Warum er die Geräte beschädigte blieb unklar. (Symbolbild) - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Rund 40 Radarfallen und Verkehrsüberwachungsanlagen fielen dem Mann und seinem Sprühkleber zum Opfer. Alle auf dem Gebiet der Stadt Zürich. In regelrechten Serien ging er zwischen Herbst 2023 und Herbst 2024 auf die Geräte los, beschädigte mehrere innerhalb weniger Tage.

Der Schweizer sagte am Dienstag, er bedauere seine Taten. «Ich habe Fehler gemacht, dafür stehe ich hier gerade», sagte er. «Ich fokussiere jetzt auf das Gute im Leben.» Warum er die Geräte beschädigte, blieb offen. Auch eine angeordnete psychologische Abklärung habe ihm nicht geholfen, das zu verstehen.

Der 52-Jährige ist mehrfach vorbestraft. 2021 verurteilte ihn das Bezirksgericht Dietikon zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten – weil er mit einem Hammer und Bauschaum ein Radargerät zerstörte. Dafür fuhr er durch den halben Kanton. Laut damaliger Anklageschrift habe er seinen Frust über Staat und Polizei loswerden wollen.

Schon 2019 kassierte der Schweizer eine Verurteilung wegen Amtsanmassung und Störung des Verkehrs. Er hatte sich nach einem Unfall auf der Autobahn als Feuerwehrmann ausgegeben. Mit Feuerwehrjacke und Leuchtstab regelte er den Verkehr nach dem Unfall. Sein Auto zierte ein oranges Blinklicht. Fünf Vorstrafen sind es insgesamt, angesammelt in den Jahren 2016 bis 2021.

Seit 2024 ist nichts mehr passiert, darauf wies auch der Beschuldigte ausdrücklich hin. «Es konnte so nicht weitergehen.» Nun versuche er, der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Auch finanziell habe er bereits Schadensbegrenzung geleistet. Der Sachschaden, den er angerichtet hat, beträgt über 200'000 Franken.

Die Richterin hatte an der Verhandlung kaum Fragen. Da das Verfahren abgekürzt war, musste das Gericht nur beurteilen, ob der Urteilsvorschlag angemessen ist und der Beschuldigte damit einverstanden ist.

Nach kurzer Beratung bestätigte das Gericht die Freiheitsstrafe von zwei Jahren, aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Therapie. Eine Verbindungsbusse von 2000 Franken strich das Gericht. Diese wäre nur möglich, wenn die Freiheitsstrafe bedingt gewesen wäre.

Dass der Mann die Taten begangen habe, sei unbestritten. Neben seinem Geständnis habe es auch Überwachungsmassnahmen gegeben, sagte die Richterin. Angesichts des Ausmasses sei keine Geldstrafe möglich, die Vorstrafen liessen auch keinen bedingten Vollzug zu.

Der 52-Jährige muss nun zuerst eine Therapie machen. «Ich hoffe, dass die Massnahme hilft», meinte er. Anderen Leuten gehe es schlechter, immerhin sei er gesund.

Kommentare

User #4301 (nicht angemeldet)

Wieso müssen linksextreme am 1. Mai nie in Therapie aber so jemand schon?

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