Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag eine ehemalige Mitarbeitern der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede freigesprochen. Sie hatte sich in den Medien kritisch über die Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas geäussert.
Gericht Zürich
Das Bezirksgericht in Zürich. (Archivbild) - Keystone

Die Beschuldigte habe zwar tatsächlich in ihrer Funktion als Mitarbeiterin von Infosekta mehrere ehrverletzende Äusserungen gemacht, sagte der Richter bei der mündlichen Urteilseröffnung. Damit habe sie sich aber nicht automatisch strafbar gemacht. Die 48-Jährige habe den Wahrheits- und Gutglaubensbeweis erbringen können.

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