Das Bezirksgericht Meilen ZH hat einen 78-jährigen Mann wegen eines Mordes verurteilt, den er vor 24 Jahren in Küsnacht begangen hatte. Das Gericht stützte sich vor allem auf DNA-Spuren, die damals sichergestellt wurden, aber lange niemandem zugeordnet werden konnten.
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Das Bezirksgericht in Meilen ZH. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bestraft wird der Italiener mit einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren.
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Dabei handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe, die er 2018 im Kanton Bern für einen Bijouterie-Überfall kassiert hatte. Der Mann befindet sich im Strafvollzug.

Mit dem Strafmass geht das Gericht über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. Er hatte eine Zusatzstrafe von elf Jahren gefordert. Die Verteidigerin hatte auf vollumfänglichen Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hat der Beschuldigte bereits Berufung erklärt.

Für das Gericht ist erwiesen, dass der damals 54-Jährige am 4. Juli 1997 in einer Villa in Küsnacht ZH «mit roher Gewalt» gegen die zierliche, betagte Frau vorgegangen ist. Er habe die fast 87-jährige Villenbesitzerin heftig geschlagen. Dann fesselte er sie und liess sie schwer verletzt liegen.«Das Opfer hatte keinerlei Chancen, sich zu befreien», heisst es in der Mitteilung.

In einer «folterähnlichen Position» habe das Opfer noch bis zu zwei Stunden überlebt. Die Frau starb schliesslich an akutem Herzversagen nach einer Lungenfettembolie, verursacht durch die Verletzungen. «Allmählich zu ersticken gehört zu den grausamsten Todesarten», schreibt das Gericht.

Nachdem die Leiche der Frau entdeckt worden war, hatten die Ermittler DNA-Spuren am Tatort - namentlich am Fesselungsmaterial, einer Schere und einem Ärmel des Opfers - gesichert. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte das Profil jahrelang niemandem zugeordnet werden. Erst nach einem Bijouterie-Überfall in Thun BE im Jahr 2016 kam die Wende. Der Italiener wurde in Spanien verhaftet.

In der Hauptverhandlung am Bezirksgericht Meilen vom 1. November hatte der Beschuldigte die DNA-Spuren damit erklärt, dass er neun Monate lang ein sado-masochistisches Sex-Verhältnis mit der betagten Frau gepflegt habe, für das sie ihn grosszügig bezahlt habe.

Diese Aussage wertete das Gericht als «unbehelflich, um nicht zu sagen abstrus». Auch solche Aussagen seien jedoch «auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen und einer Aussagenanalyse zu unterziehen». Dabei habe man in den Aussagen während der Untersuchung und in der Hauptverhandlung «diverse Widersprüche und fehlende Realkennzeichen» festgestellt.

Es handle sich um eine «ausgesprochen gravierende Straftat». Der Beschuldigte habe mit direktem Vorsatz gehandelt. Es liege ein schweres Tatverschulden vor.

Ein Geständnis oder kooperatives Verhalten, was zu Gunsten des Beschuldigten hätte gewertet werden können, lägen nicht vor. Leicht strafmindernd zu berücksichtigen seien dagegen sein fortgeschrittenes Alter und seine angeschlagene Gesundheit.

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