Stadt Zürich

Beschuldigter will in Uster ZH in Todesangst zugestochen haben

Keystone-SDA
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Zürich,

Der beschuldigte Messerstecher hat am Freitag vor dem Zürcher Obergericht die Angehörigen um Entschuldigung gebeten. Er habe Angst um sein eigenes Leben gehabt. Weitere Aussagen machte er nicht.

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Der Beschuldigte hätte in Todesangst zugestochen. (Symbolbild) - keystone

Gleich zu Beginn erklärte der 31-jährige Beschuldigte, er werde keine weiteren Aussagen machen. Er habe sich im Ermittlungsverfahren und vor der ersten Instanz mehrmals ausführlich geäussert, sagte er. Das Bezirksgericht Uster ZH verurteilte ihn im Juli 2024 wegen vorsätzlicher Tötung zu elf Jahren Freiheitsentzug.

Mit Erlaubnis des Richters verlas der geständige Schweizer aber eine Stellungnahme. Er stehe zu seinen Aussagen, er habe jeweils «nichts erfunden und nichts beschönigt», sagte er. Und er bat die Angehörigen des Opfers um Entschuldigung. Er habe damals in Panik und in Angst um sein Leben gehandelt.

Sei Verteidiger plädierte auf Freispruch. In seinem Plädoyer ging er akribisch auf alle Details des damaligen Geschehens ein, um zu zeigen, dass sein Mandant «unter massiver Bedrängnis» in Notwehr gehandelt habe.

Zum Streit gekommen war es in den frühen Morgenstunden des 27. November 2022 nach einer Geburtstagsparty in Uster ZH. Weil im Auto kein Mitfahrplatz mehr war für den Beschuldigten, kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung. Schliesslich stieg der Beschuldigte aber aus und ging weg. Ob er dabei noch eine Flasche in Richtung Auto schmiss, wie die Anklageschrift schildert, ist umstritten.

Der Autobesitzer – dem eher schmächtigen Beschuldigten körperlich weit überlegen – stieg ebenfalls aus, rannte ihm hinterher und brachte ihn mit einem Faustschlag ins Gesicht zu Fall. Der Beschuldigte habe entwischen können, sei aber erneut eingeholt und niedergeschlagen worden, sagte der Verteidiger. Der Kampf ging weiter, schliesslich stach der Beschuldigte mehrmals zu.

Wie der Verteidiger sagte, hatte Institut für Rechtsmedizin (IRM) festgestellt, dass der Beschuldigte zahlreiche Schläge verpasst bekommen habe. Die Messerstiche habe er gemäss IRM auf dem Rücken am Boden liegend ausgeführt, während er von seinem über ihm befindlichen Kontrahenten fixiert worden sei.

Es ist noch offen, ob das Gericht das Urteil am Freitag verkündet.

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