Im Bezirksgericht Horgen ZH wurde am Dienstag die Tötung eines 30-Jährigen behandelt. Der Angeklagte schweigt vor Gericht, sein Anwalt plädiert auf unschuldig.
Bezirksgericht horgen zh
Blick auf die Anklagebank im Gerichtssaal im Bezirksgericht Horgen. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2018 wurde in einer September-Nacht ein 30-jähriger Mann in Samstagern ZH getötet.
  • Am Dienstag nahm das Bezirksgericht Horgen ZH den Fall auf.
  • Der Verteidiger bringt einen unbekannten Dritten als möglichen Täter ins Spiel.

Das Bezirksgericht Horgen hat sich am Dienstag mit der Tötung eines 30-jährigen Mannes 2018 in Samstagern ZH befasst. Des Mordes beschuldigt war ein 33-jähriger Mann. Er schwieg vor Gericht, wie schon im gesamten Verfahren. Das Urteil folgt am kommenden Dienstag.

Zur Tat kam es in der Nacht vom 2. auf den 3. September 2018 in der firmeneigenen Unterkunft für Bauarbeiter in Samstagern.

Die beiden Männer, die aus dem gleichen rumänischen Dorf stammten und seit Kindertagen Freunde waren, wohnten dort. In die Schweiz gekommen war der Beschuldigte, weil ihm sein Freund eine Stelle in der Firma verschafft hatte.

Staatsanwalt sicher: Es gebe keine Zweifel an seiner Täterschaft

Nach reichlich Alkoholkonsum an jenem Sonntagabend gerieten die beiden in Streit, wie ein am Dienstagvormittag als Zeuge befragter Mitbewohner schilderte. Nach zunehmend gröberen Beschimpfungen prügelten sie sich. Später in der Nacht tötete der Beschuldigte laut Anklage den schlafenden Gegner mit mindestens 15 Stichen mit einem selbstgemachten Messer.

Aus «nichtigem Grund», nämlich aus Rache für die vorherigen Beschimpfungen und Faustschläge, habe der Beschuldigte seinen langjährigen Jugendfreund regelrecht massakriert. Das sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Es sei eine «ebenso unbegreifliche wie sinnlose Tat» gewesen.

Dass der Beschuldigte im gesamten Verfahren nichts gesagt habe, könne sich für diesen «verheerend» auswirken. So könne er seinen Standpunkt nicht vertreten, sagte der Ankläger.

Aufgrund der vielen Beweise und Indizien gebe es allerdings keinen Zweifel an seiner Täterschaft. Zu Beginn seien mehrere Personen verdächtigt worden, der Tatverdacht gegen alle ausser den Beschuldigten sei «restlos ausgeräumt» worden.

20 Jahre Freiheitsentzug gefordert

Der Beschuldigte sei ein chronischer schwerer Trinker gewesen, der zur Tatzeit stark alkoholisiert war. Trotzdem habe er «genau gewusst, was er tat». So habe er nach der Tat sorgfältig die Spuren beseitigt.

Der Staatsanwalt forderte einen Schuldspruch wegen Mordes und eine Bestrafung mit 20 Jahren Freiheitsentzug. Zudem sei eine 15-jährige Landesverweisung auszusprechen.

Der Rechtsvertreter der Opferangehörigen verlangte eine Verurteilung gemäss Anklage. Für die Eltern des Getöteten machte er einen Anspruch auf Genugtuung von je 25'000 Franken geltend. Für seine Schwester 15'000 Franken.

Der Verteidiger forderte einen vollumfänglichen Freispruch seines Mandanten und eine Haftentschädigung von 150'000 Franken für diesen. Die Zivilforderungen der Angehörigen seien abzuweisen.

Untersuchung sei einseitig und oberflächlich

Er brachte einen unbekannten Dritten als möglichen Täter ins Spiel. Der Beschuldigte jedenfalls sei «weder Täter noch Tatzeuge», da er sich in der unteren Etage befunden habe. Deshalb könne er auch nichts zu dem Vorfall sagen.

Auch das Verhalten seines Mandanten am Morgen nach dem Tötungsdelikt spreche klar gegen eine Täterschaft. So habe er nie versucht, sich der Polizei zu entziehen. Und bei seinem damaligen Alkoholpegel sei es unwahrscheinlich, dass er die Spuren so umsichtig beseitigt habe.

Die Untersuchung kritisierte der Verteidiger als einseitig und oberflächlich. Er zerpflückte detailliert die Ermittlungen monierte verschiedene juristische Mängel. Die Anklage stütze sich auf «widersprüchliche und insgesamt unglaubhafte» Aussagen. Zudem hob er ungenaue Angaben des am Vormittag befragten Zeugen hervor - etwa bezüglich Zeitangaben.

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