Bernerin schlägt Ex ihres Mannes mit Brecheisen!

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Sensebezirk,

Weil sie die Ex-Freundin ihres Mannes mit einem Brecheisen geschlagen hat, ist eine Bernerin zu 16 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Brecheisen
Eine Bernerin hat die Ex-Freundin ihres Mannes mit einem Brecheisen geschlagen. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Bernerin hat die Ex-Freundin ihres Mannes mit einem Brecheisen geschlagen.
  • Das Gericht verurteilte sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten.
  • Auch eine Gehilfin musste sich vor Gericht verantworten.

Weil sie die Ex-Freundin ihres Mannes mit einem Brecheisen geschlagen hat, ist eine Bernerin zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen: Die Frau muss also nur ins Gefängnis, wenn sie erneut straffällig wird.

Auch eine zweite Frau, die die Täterin begleitete, wurde verurteilt. Sie erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Der Vorwurf: Die beiden Frauen waren im Februar 2023 in den Sensebezirk gefahren, wo die Ex wohnte. In deren Wohnung schlug die Hauptangeklagte mehrere Male mit einem Brecheisen auf die Frau ein, berichten die «Freiburger Nachrichten».

Gericht urteilt: «Sie handelte kaltblütig und berechnend»

Die Täterin hatte ausgesagt, dass sie nur mit der Ex habe reden wollen. Das Gericht wertete das jedoch als Schutzbehauptung: Schliesslich habe sie das Brecheisen dabeigehabt.

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«Sie handelte kaltblütig und berechnend», wertete das Gericht laut den «Freiburger Nachrichten».

Dem von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung folgte das Gericht indes nicht. Es beliess es bei einer Verurteilung wegen versuchter einfacher Körperverletzung.

Es sei nicht erwiesen, dass die Hauptangeklagte versuchte, auf den Kopf des Opfers einzuschlagen. Ausgesagt hatte sie, dass sie nur leichte Schläge auf Beine und Arme abgab.

Kommentare

User #5442 (nicht angemeldet)

Kuscheljustiz. Mit einem Brecheisen auf jemanden einschlagen ist doch keine Kleinigkeit

User #6302 (nicht angemeldet)

Mit einem Brecheisen mehrmals zuschlagen, das kann man auch als versuchten Mord auslegen. Eine mehrjährige Haftstrafe wäre vertretbar, finde ich.

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