Die Mitglieder des Grossrats setzen sich dafür ein, dass in Raumplanungsverfahren für den Kanton Bern zukünftig verbindliche Fristen eingeführt werden.
Bern. - Keystone

Grossratsmitglieder fordern, dass für den Kanton Bern in Raumplanungsverfahren künftig verbindliche Fristen gelten. Und dass er sich bei Nichteinhaltung ebendieser finanziell beteiligen muss. Der Regierungsrat will andere Lösungen für eine effizientere Verwaltung prüfen.

Verbindliche Fristen für gewisse Amts- und Fachberichte, Stellungnahmen und Entscheide von kantonalen Verwaltungsbehörden im Richt-, Sach- und Nutzungsplanungsverfahren. Dies forderten acht Mitglieder des Bernischen Grossen Rats im letzten Dezember mittels einer Motion.

Die Motion renne offene Türen ein, es seien bereits Optimierungen umgesetzt worden, teilte der Regierungsrat am Montag mit. Weitere Verfahrensstraffungen seien zudem Gegenstand von laufenden Abklärungen.

Auch der Regierungsrat lege grossen Wert auf effiziente Verfahren, aber er beurteile verbindliche Fristen allein als nicht zielführend.

«Nötig sind Massnahmen, mit denen die Planungsverfahren im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Anforderungen vereinfacht und so die Fristendauer verkürzt werden», schrieb der Regierungsrat weiter.

Regierungsratspläne zur Prozessoptimierung

Dazu seien neben einer Auslegeordnung vertiefte Abklärungen vonnöten. Ebenfalls erachtet der Regierungsrat eine pauschale Kostenbeteiligung des Kantons bei Fristverzögerungen in Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren weder als gerechtfertigt noch als zielführend, wie er weiter schrieb.

Lieber lege er den Fokus auf eine Optimierung der Verfahrensabläufe. Er sei deshalb bereit, andere Massnahmen zu prüfen mit dem Ziel, diese Verfahrensdauern zu straffen. Auch das bedinge aber fundierte Abklärungen.

Entsprechend will der Regierungsrat die Motion als Postualt weiterverfolgen. Das letzte Wort hat das Kantonsparlament.

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