Die Partei der Arbeit (PdA) wehrt sich für ihre «gratisÖV-Initiative». Denn die Berner Stadtregierung hat sie kurzerhand für ungültig erklärt.
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Das Initiativkomitee der «gratisÖV-Initiative» reicht Beschwerde ein. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Berner Gemeinderat erklärte die städtische «gratisÖV-Initiative» für ungültig.
  • Die Bundesverfassung stehe dem Anliegen der PdA entgegen.
  • Nun erhebt das Initiativkomitee Beschwerde.
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Anfang Januar erklärte die Berner Stadtregierung die städtische Volksinitiative für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern («gratisÖV-Initiative») für ungültig. Damit ist das Anliegen nach luxemburgischem Vorbild aber noch keineswegs beerdigt.

Denn heute Montag reicht das Initiativkomitee aus dem Umfeld der Partei der Arbeit (PdA) beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine Beschwerde gegen die Stadt Bern ein – mit dem Begehren, die gemeinderätliche Verfügung aufzuheben. Dies schreibt das Online-Magazin Journal B, das Einsicht in die Akten hatte.

Bundesverfassung als Argument

Das Komitee kann die Begründung des Gemeinderats nicht nachvollziehen. Dieser argumentierte, dass die Initiative «nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar» sei, namentlich mit der Bundesverfassung. Gemäss BV-Artikel 81a seien die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern bezahlten Preise zu decken.

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Zwei Trams kreuzen sich in der Stadt Bern in der Marktgasse. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Die städtischen Verkehrsbetriebe (Bernmobil) seien aber, so das Komitee, in ihrer Tarifpolitik im ganzen Spektrum frei – von der Abwälzung sämtlicher Kosten auf die Kunden bis zur Gratisfahrt. Zumal beim Gratis-öV die Gesamtkosten massiv reduziert würden: Auf «das kostspielige Inkasso von Einzelfahrkarten, auf den Betrieb von Billettautomaten und auf die aufwändigen Billettkontrollen» könne so verzichtet werden.

«In dubio pro populo»

Eine bereits gesammelte Initiative – in diesem Fall waren es 5583 gültige Unterschriften – zu annullieren, ist ein starkes Stück. Es kommt aber auf allen Ebenen (Gemeinde, Kanton, Bund) immer wieder vor. In der Regel wird die Einheit der Materie beanstandet.

Das PdA-Initiativkomitee beruft sich in seiner Beschwerde nicht nur auf juristische Erwägungen. Sondern auch auf den Grundsatz «in dubio pro populo», im Zweifel für das Volk.

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Menschen waren am Bahnhof Bern auf einen Bus. - Keystone

Noch mehr vergebliche Unterschriften, nämlich fast 15‘000, sammelte 1979 die konservative EDU. Die kantonale Volksinitiative «Gegen die Verwilderung der Badesitten» wurde wegen eines Formfehlers vom Grossen Rat ungültig erklärt. Sie war insbesondere gegen das Oben-Ohne-Baden im Berner Marzilibad gerichtet.

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