Das Berner Obergericht muss ein Fall aus dem Jahre 2011 neu aufrollen. Es muss entscheiden, ob ein Türke in Notwehr handelte oder nicht.
Sicht auf das Obergericht des Kantons Bern
Das Obergericht des Kantons Bern, wo der Prozess stattfand. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahre 2011 erschoss ein Türke einen Landsmann im Liebefeld BE.
  • Das Berner Obergericht muss neu entscheiden, ob es Notwehr war oder nicht.

Das Berner Obergericht befasst sich seit heute Donnerstag erneut mit dem Tötungsdelikt im Jahr 2011 in der Agglomeration Bern Auf Geheiss des Bundesgerichts müssen die Berner Richter den Fall neu beurteilen.

Der Beschuldigte ist ein 39-jährige Türke. Wegen vorsätzlicher Tötung in Notwehrexzess verurteilte ihn das Obergericht 2016 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Der Türke zog das Urteil ans Bundesgericht weiter – und erreichte einen juristischen Etappensieg.

Notwehr oder keine Notwehr?

Das Obergericht hatte als zweite Instanz darauf verzichtet, ihn nochmals zu seiner Person und den ihm zur Last gelegen Vorwürfen zu befragen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, die Befragung des Beschuldigten sei unerlässlich – gerade in einem Fall, wo Aussage gegen Aussage stehe.

Das Versäumnis will das Obergericht heute Donnerstagnachmittag nachholen. Die Urteilsverkündung ist für kommenden Mittwoch vorgesehen.

Der Fall dreht sich um zwei Türken, die Kontrahenten im gleichen Metier waren. Am 26. Dezember 2011 eskalierte der Streit bei der Bushaltestelle Steinhölzli im Könizer Ortsteil Liebefeld BE. Der eine Mann wurde dabei erschossen. Umstritten ist, ob der andere Mann seine Waffe in einer Notwehrsituation zückte, die sein Handeln rechtfertigte, oder ob er trotz allem nicht angemessen reagierte.

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