Berner Obergericht bestätigt Verwahrung des Kindsmörders von Erlach

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Bern,

Das Berner Obergericht hat am Freitag die Beschwerde des 53-jährigen Mannes gegen den Entscheid der Vorinstanz abgelehnt.

Das Obergericht des Kantons Bern. (Archivbild)
Das Obergericht des Kantons Bern. (Archivbild) - sda - Keystone/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verteidiger des Kindsmörders hatte bedingte Entlassung verlangt.
  • Laut Staatsanwaltschaft führe kein Weg an der nachträglichen Verwahrung vorbei.
  • Das Gericht sah es nun auch so.

Der Kindsmörder von Erlach BE soll verwahrt werden. Das Berner Obergericht hat am Freitag die Beschwerde des 53-jährigen Mannes gegen den Entscheid der Vorinstanz abgelehnt. Er hatte geltend gemacht, dass er in der Therapie Fortschritte erzielt habe und nicht rückfallgefährdet sei.

Sein Verteidiger hatte die bedingte Entlassung verlangt. Die Staatsanwaltschaft hatte entgegnet, es führe kein Weg an der nachträglichen Verwahrung vorbei. So sah es auch das Obergericht und stützte sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten. Dieses kam zum Schluss, dass die jahrelange Therapie keine Wirkung erzielt habe. Nach wie vor bestehe eine sehr hohe Rückfallgefahr für Gewalt- und Sexualdelikte.

Der Mann hatte 1989 ein zehnjähriges Mädchen in Erlach missbraucht und misshandelt. Die Freiheitsstrafe von 16 Jahren sass er vollumfänglich ab. Danach wurde er in eine stationäre Massnahme überführt, die mehrmals verlängert wurde. Er lebt nach wie vor in der Berner Justizvollzugsanstalt Thorberg.

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