Bericht fordert härteres Durchgreifen bei der Geldwäscherei

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Risiken für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in der Schweiz bleiben hoch. Ein neuer Bericht des Bundes fordert nun mehr Ressourcen für die Strafverfolgungsbehörden, griffigere Sanktionen für die Finanzmarktaufsicht und ein rasches Mafia-Gesetz.

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    Die Risiken für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in der Schweiz bleiben hoch, weshalb der Bund ein härteres Durchgreifen fordert. (Symbolbild) - keystone

    Der Schweizer Finanzplatz bleibt für Kriminelle attraktiv. Das zeigt der am Mittwoch veröffentlichte «National Risk Assessment»-Bericht der interdepartementalen Koordinationsgruppe (KGGT). Das Schweizer Abwehrdispositiv sei insgesamt solide, müsse sich aber stetig an die neuen technologischen Methoden der Täter anpassen, bilanziert der Bericht. Um das Land künftig besser vor Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu schützen, richtet das Gremium acht konkrete Empfehlungen an den Bundesrat.

    Im Zentrum der Vorschläge steht die Warnung vor personellen und technischen Engpässen. Wegen der massiven Zunahme an Geldwäscherei-Verdachtsmeldungen drohe das Kontrollsystem, an seine Grenzen zu stossen. Die Aufsichts- und Vollzugsbehörden müssten daher zwingend mit mehr Personal, besseren IT-Systemen und ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

    Auch bei der Bestrafung von fehlbaren Instituten sehen die Fachpersonen Handlungsbedarf. Die laufenden Bestrebungen, das Sanktionsinstrumentarium der Finanzmarktaufsicht (Finma) auszuweiten, sollen weiterverfolgt werden. Ziel sei eine «effektive, verhältnismässige und abschreckende Sanktionierung von Verstössen».

    Besondere Sorge bereitet den Verfassern zudem die organisierte Kriminalität. Kriminelle Netzwerke nutzten die Schweiz nicht nur für den Geldtransfer, sondern infiltrierten zunehmend auch die legale Wirtschaft. Die KGGT pocht deshalb darauf, das hängige Gesetzgebungsprojekt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität «so rasch wie möglich» dem Parlament vorzulegen.

    Weiter verlangt das Gremium, das aktuelle Edelmetallkontrollgesetz zu überprüfen und bei Bedarf eine Revision anzustossen. Ebenso müsse laufend evaluiert werden, ob das am 1. Oktober in Kraft getretene Transparenzregister zur Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten die gewünschte Wirkung zeige.

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    Kommentare

    User #2970 (nicht angemeldet)

    Wer die einte Geldwäsche al illegetim verurteilt, während die selben Rechtsstaatlich immer mehr der möglichkeiten schafen dies Offiziell (Rechtsstaatlich) zu tun dem geht es nicht um gerechtigkeit sondern nur darum die hohle Hand zu machen--- Diese Diskussion führt offensichtlich die Rechtsstaatlichkeit Ad Absurdum---

    User #4228 (nicht angemeldet)

    Und am Schluss trefen die Gesetze die 20er Note die der Opa seinem Enkel auf den Geburi gibt.

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