Beil-Angreifer von Samnaun muss zwölf Jahre ins Gefängnis

    Keystone-SDA
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    Engadin,

    Das Regionalgericht im Unterengadin hat am Freitag einen Mann des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Er hatte in Samnaun GR einen Knaben mit einem Gipserbeil angegriffen und schwer verletzt. Das Gericht ging deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.

    Kantonspolizei Graubünden
    Kantonspolizei Graubünden. (Symbolbild). - Kantonspolizei Graubünden

    Wieso stand der Mann vor Gericht?

    Er lauerte am 13. November 2024 in Samnaun einem Knaben auf und attackierte ihn mit einem Gipserbeil. Die Tat geschah am Morgen, als der damals 10-Jährige auf dem Schulweg war. Der Mann wartete, bis das Kind an ihm vorbeilief, packte es und schlug mit dem Beil zu. «Dabei schlug er gezielt Richtung Kopf und Oberkörper», so die Staatsanwaltschaft. Als das Kind zu Boden fiel, schlug er weiter darauf ein. Von den mindestens elf Schlägen trafen mindestens drei den Kopf. Der Knabe überlebte schwer verletzt.

    Welche Strafe erhält er dafür?

    Das Regionalgericht verurteilte ihn wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren sowie zu einer stationären therapeutischen Massnahme, also einer Therapie hinter Gittern. Die Massnahme wird der Freiheitsstrafe angerechnet und regelmässig überprüft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Wie begründet das Gericht die Strafe?

    Es beurteilt die Tat als besonders skrupellos. Der Mann habe die Tat geplant und vor dem Angriff eine Tätigkeit vor dem Haus vorgetäuscht, um unauffällig zu wirken. Er habe den Tod des Kindes in Kauf genommen. Dass es nicht gestorben sei, liege unter anderem daran, dass zwei Passanten eingegriffen hätten.

    Was war der Auslöser für den Angriff?

    Eine Gutachterin stellte bei dem Mann eine wahnhafte Störung fest. Er ging davon aus, dass ihn die in Samnaun wohnhafte Familie des Kindes über das Abwasser- und Luftsystem chronisch vergifte, um an sein Haus zu kommen. Er wollte der Familie zeigen, dass es so nicht weitergehe und griff deshalb das Kind an. Auch vor Gericht wiederholte er, dass die Familie ihn vergiften wolle. Seine wahnhafte Störung sah er nach wie vor nicht ein.

    Welchen Einfluss hat sein Wahn auf das Urteil?

    Das Gericht sah beim Beschuldigten wegen seiner wahnhaften Störung eine verminderte Steuerungsfähigkeit. Das Richtergremium befand aber, dass sich der Beschuldigte nicht in einem «Zustand unkontrollierten Handelns» befand. Er habe die Tat vorbereitet. Die Skrupellosigkeit und der Umstand, dass er ein schutzloses Kind angriff und nicht freiwillig von ihm abliess, prägten das Urteil.

    Was forderte die Staatsanwaltschaft?

    Sie forderte eine Freiheitsstrafe von nur vier Jahren sowie eine stationäre Massnahme. Die Staatsanwaltschaft gewichtete beim Strafmass den Einfluss der wahnhaften Störung auf die Tat deutlich stärker als dies nun das Gericht getan hat.

    Was forderte die Verteidigung?

    Der Verteidiger hatte vergangene Woche vor Gericht erklärt, sein Mandant habe nie die Absicht gehabt, das Kind zu töten. Hätte er dies gewollt, hätte er das Kind bereits mit einem einzigen Schlag gegen den Kopf umbringen können. Der Beschuldigte habe aus der subjektiven Wahrnehmung einer «existenziellen Bedrohung» heraus gehandelt, da er überzeugt war, die Familie wolle ihn vergiften. Der Verteidiger wertete die Tat daher als einfache Körperverletzung und forderte wegen der verminderten Schuldfähigkeit 7,5 Monate Freiheitsstrafe sowie eine ambulante Therapie.

    Welche finanzielle Entschädigung erhält die Familie?

    Der Mann muss der Familie gut 26'800 Franken Schadenersatz sowie eine Genugtuung von 40'000 Franken zahlen.

    Wie geht es dem Knaben heute?

    Er trug gemäss Aussagen der Familie vor Gericht Narben davon und hat heute noch Mühe mit Lautstärke und grossen Menschenmengen. Zuvor sei der Knabe auch gegenüber Fremden offen und unbeschwert gewesen. Das habe sich seit der Tat verändert und werde wohl auch noch einige Zeit bleiben.

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