Bedingte Haftstrafe für Luzerner Möbelverkäufer wegen Veruntreuung

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Der ehemalige Geschäftsführer einer Möbelfiliale in Luzern hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten kassiert.

Polizist mit Handschellen und Dienstwaffe
Polizist mit Handschellen und Dienstwaffe - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Der ehemalige Geschäftsführer einer Möbelfiliale in Luzern hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten kassiert, weil er Geld veruntreute und Urkunden fälschte. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den 38-Jährigen im abgekürzten Verfahren.

Die Taten gehen auf die Jahre 2013 bis 2015 zurück, wie es im rechtskräftigen Urteil heisst, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Der Beschuldigte, der grundsätzlich alleine in der Luzerner Filiale arbeitete, hatte Zugriff auf das Firmenkonto und überwies davon insgesamt über 20'000 Franken unrechtmässig auf sein Privatkonto.

Er wollte damit seine finanziellen Engpässe ausgleichen. Dieses Geld habe er an die Firma zurückbezahlt. Dazu behielt er Barzahlungen von Kunden über fast 1500 Franken für sich, anstatt das Geld in der Firmenkasse zu hinterlegen.

Den grössten Teil der Deliktsumme ergaunerte der Mann allerdings, indem er Bargeldbeträge von Kunden über 55'000 Franken aus der Kasse an sich nahm und stattdessen fiktive Bankzahlungen im Rechnungssystem eintrug.

Auf diese Weise war nicht direkt ersichtlich, dass der Firma im Tagesabschluss Geld fehlte. Das Dokument sandte der Beschuldigte jeweils Ende Monat unterschrieben der Buchhalterin.

Damit machte er sich neben der mehrfachen Veruntreuung auch der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig. Sein Verschulden stufte das Gericht als mittelschwer ein. Er habe das in ihn gesetzte grosse Vertrauen ausgenutzt und seinem Arbeitgeber einen grossen finanziellen Schaden zugefügt.

Zu seinen Gunsten gewichtete das Gericht indes die fehlende Kontrolle in der Filiale. Die Probezeit für die bedingte Freiheitsstrafe beträgt zwei Jahre. Der Beschuldigte muss 3000 Franken Verfahrenskosten tragen.

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