Bedingte Freiheitsstrafe für Neonazi
Ein deutscher Neonazi stand wegen illegaler Waffenlagerung vor dem Bezirksgericht in Hinwil ZH. Er wurde zu 16 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Vergangene Woche stand ein Neonazi in Hinwil ZH vor dem Bezirksgericht.
- Dies aufgrund illegaler Waffenlagerung und Rassendiskriminierung.
- Der Deutsche wurde zu einer 16-monatigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Vergangene Woche musste sich ein deutscher Neonazi vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH verantworten. Er ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Zudem wird er für zehn Jahre des Landes verwiesen.
Der 32-Jährige lagerte illegale Waffen unter seinem Bett. Vom Vorwurf der Rassendiskriminierung spricht das Gericht ihn aber frei, wie es am Dienstag mitteilte.
Der Deutsche hatte auf Facebook einen Bericht einer Auschwitz-Überlebenden unter anderem mit einem «Facepalm»-Emoji kommentiert.
Dieser Kommentar könne sehr unterschiedlich gedeutet werden, schreibt das Gericht. Deshalb werde er in diesem Anklagepunkt freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten sowie einen Landesverweis von 14 Jahren gefordert. Dies forderte der Staatsanwalt für den Neonazi aus Thüringen.