Basler Abgabeverbot von Lachgas ist definitiv rechtskräftig
Bundesgericht bestätigt: Kein Lachgas in Basler Bars. Damit sind die entsprechenden Entscheide des Gesundheitsdepartements und des Appellationsgerichts rechtskräftig.

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines Barbetriebs gegen das in Basel verfügte Abgabeverbot von Lachgas nicht eingetreten. Damit sind die entsprechenden Entscheide des Gesundheitsdepartements und des Appellationsgerichts definitiv rechtskräftig, wie das Kantonale Laboratorium am Mittwoch mitteilte.
Das Laboratorium verfügte 2021 gegen einen Basler Gastronomiebetrieb ein Verbot der Abgabe von Lachgas zu Inhalationszwecken. Ein Rekurs gegen dieses Verbot wurde vom Gesundheitsdepartement und in zweiter Instanz auch vom Appellationsgericht abgewiesen, mit der Begründung, dass die Abgabe von Lachgas sowohl nach dem Chemikaliengesetz als auch nach dem Lebensmittelgesetz verboten ist.
Schweizweit Signalwirkung erwartet
Nun hat sich auch das Bundesgericht mit dem fraglichen Fall befassen müssen. Es ist auf eine entsprechende Beschwerde des Betreibers nicht eingetreten. Das Kantonale Laboratorium begrüsst diesen Entscheid im Sinne des Jugend- und Gesundheitsschutzes, wie es schreibt. Das Laboratorium geht davon aus, dass dieser Entscheid schweizweit eine Signalwirkung haben dürfte.