Die Stimmberechtigen haben in Baselland eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes abgesegnet. Die Ja-Mehrheit betrug 63,8 Prozent.
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Ein Mann wirft seine Abstimmungspapiere in die Urne. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Baselland stimmte über das revidierte Sozialhilfegesetz ab.
  • Die Vorlage wurde mit 63,8 Prozent angenommen.
  • Langzeit-Sozialhilfebeziehende erhalten nun 40 Franken weniger Sozialhilfe pro Monat.

Im Kanton Baselland erhalten bereits seit zwei Jahren von der Sozialhilfe abhängige Personen künftig monatlich 40 Franken weniger vom Grundbedarf. Das Baselbieter Stimmvolk hat am Sonntag eine von der Regierung und dem Parlament abgesegnete Teilrevision des Sozialhilfegesetzes gutgeheissen. Zudem sind Nebenbeschäftigungen für Ombudspersonen künftig erlaubt.

Das revidierte Sozialhilfegesetz wurde mit 44’737 Ja- gegen 25’358 Nein-Stimmen und damit einer Ja-Mehrheit von 63,8 Prozent angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 38,5 Prozent, wie die Landeskanzlei mitteilte.

Die vom Landrat im November verabschiedete Vorlage sieht neben dem Grundbedarf von 997 Franken unter anderem Motivations- und Beschäftigungszuschüsse für Sozialhifebezügerinnen und -bezüger vor.

Personen in Förderprogramm erhalten Zuschuss von 100 Franken

Demnach erhalten künftig Personen, die ein Förderprogramm besuchen oder sich in Ausbildung befinden, einen Zuschuss in der Höhe von 100 Franken pro Monat. Wer ein Beschäftigungsprogramm absolviert, erhält einen monatlichen Zustupf von 80 Franken.

Mit einem Abzug von 40 Franken im Monat müssen hingegen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger rechnen, die bereits zwei Jahre Sozialhilfegelder bezogen haben. Von dieser Regel ausgenommen sind Kinder, Personen über 55 Jahren, Mütter mit Kindern unter 12 Monaten und vulnerable Menschen.

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Frau mit Geld in den Händen. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Überdies wird nun Assesmentcenters geschaffen. Dieses soll ausgesteuerten Arbeitslosen vor der Sozialhilfe Beratungen, Abklärungen und Koordination im Bereich der Existenzsicherung und Arbeitsmarktintegration bieten. Damit will die Baselbieter Regierung eine Betreuungslücke im Sozialsystem schliessen.

Neben SP und Grüne wehrten sich die Caritas beider Basel, die Heilsarmee Basel, das Pastorale Zentrum der katholischen Kirche Baselland gegen die Vorlage.

Zudem hat das Baselbieter Stimmvolk am Sonntag Nebenjobs für Ombudspersonen erlaubt. Eine entsprechende Änderung der Kantonsverfassung wurde mit 59'307 Ja- gegen 9338 Nein-Stimmen und damit einer Ja-Mehrheit von 86,40 Prozent angenommen.

Hintergrund für die Änderung ist, dass die Ombudsstelle bis vor zwei Jahren ausschliesslich von einer Person in Vollzeit ausgeübt wurde. Inzwischen wird das Amt jedoch in Jobsharing von zwei Personen wahrgenommen. Die Vorlage war unbestritten.

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