Baselbieter Sozialhilfeempfänger müssen Geld nicht zurückerstatten

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Im Baselbiet müssen Empfänger von Sozialhilfe bei einer finanziellen Besserung die erhaltenen Gelder nicht mehr zurückzahlen.

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Die Sozialhilfequote von Personen aus Drittstaaten liegt deutlich höher als die von in der Schweiz lebenden Menschen aus EU/EFTA-Ländern (2,3 Prozent). (Symbolbild) - keystone

Wer im Baselbiet von der Sozialhilfe unterstützt wird, muss bei der Verbesserung der finanziellen Verhältnisse das Geld nicht mehr zurückerstatten.

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in der zweiten Lesung mit 79 zu 3 Stimmen einer entsprechenden Teilrevision des Sozialhilfegesetzes zugestimmt.

Seit 2016 müssen Bezügerinnen und Bezüger ihre Sozialhilfeschulden zurückerstatten, wenn sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse soweit gebessert haben, dass dies als zumutbar gilt. Diese Regelung führt zu verschiedenen «problematischen und stossenden Fällen», wie die Baselbieter Regierung schreibt.

Fehlanreiz durch alte Regelungen

Im Hinblick auf das Wiedererlangen der wirtschaftlichen Unabhängigkeit könne sie einen Fehlanreiz darstellen. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass nur noch Personen, die ein erhebliches Vermögen angelegt haben, die Unterstützung zurückerstatten müssen. Die Änderung stiess in sämtlichen Fraktionen auf Zustimmung.

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