Im Baselbiet müssen Empfänger von Sozialhilfe bei einer finanziellen Besserung die erhaltenen Gelder nicht mehr zurückzahlen.
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Sozialhilfebezüger erhalten nicht überall in der Schweiz gleich viel Geld für ihren Grundbedarf. In fünf Kantonen gibt es weniger. (Symbolbild) - keystone
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Wer im Baselbiet von der Sozialhilfe unterstützt wird, muss bei der Verbesserung der finanziellen Verhältnisse das Geld nicht mehr zurückerstatten.

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in der zweiten Lesung mit 79 zu 3 Stimmen einer entsprechenden Teilrevision des Sozialhilfegesetzes zugestimmt.

Seit 2016 müssen Bezügerinnen und Bezüger ihre Sozialhilfeschulden zurückerstatten, wenn sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse soweit gebessert haben, dass dies als zumutbar gilt. Diese Regelung führt zu verschiedenen «problematischen und stossenden Fällen», wie die Baselbieter Regierung schreibt.

Fehlanreiz durch alte Regelungen

Im Hinblick auf das Wiedererlangen der wirtschaftlichen Unabhängigkeit könne sie einen Fehlanreiz darstellen. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass nur noch Personen, die ein erhebliches Vermögen angelegt haben, die Unterstützung zurückerstatten müssen. Die Änderung stiess in sämtlichen Fraktionen auf Zustimmung.

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