Bald gibt es den eidgenössischen Fachausweis «Content Creator»

Aaron Studer
Aaron Studer

Obwalden,

Alte Abschlüsse verschwinden und neue kommen hinzu: Ab 2027 ist Der Abschluss zum Multimedia Content Creator möglich.

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Ab 2027 ist es offiziell möglich, einen Abschluss zum Multimedia Content Creator in der Schweiz zu machen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Januar 2027 ist «Multimedia Content Creator» ein staatlich anerkannter Berufstitel.
  • Zugelassen werden Quereinsteiger mit Berufserfahrung oder ähnlich ausgebildete Personen.

Wer Videos dreht und beispielsweise auf Instagram oder YouTube online stellt, kann sich bislang einfach Content Creator nennen. Einen geschützten Berufstitel gab es dafür nicht. Das ändert sich nun: Ab Januar 2027 gibt es in der Schweiz den eidgenössischen Fachausweis «Multimedia Content Creator».

Stefan Bircher ist Gründungspartner der Filmproduktionsfirma Shining Film AG. Er beschreibt gegenüber dem «Blick» das Problem so: «In der Kommunikationsindustrie herrscht Wildwuchs. Es fehlen geschützte Titel.»

Bircher hat den neuen Fachausweis gemeinsam mit Michel Alraun entwickelt. Alraun ist Eigentümer der Filmproduktionsfirma Maybaum Film AG. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat das Projekt genehmigt.

Alraun und Bircher sehen dringenden Bedarf an Fachkräften

Alraun beschreibt die Ausgangslage gegenüber der Zeitung so: «Die Herstellung von Multimedia-Content ist ein Wachstumsmarkt. Manche sind top, andere Flop.» Bisher fehle ein Branchenstandard, an dem sich alle orientieren könnten.

Firmen aller Branchen produzieren immer mehr Videos. Das gilt sowohl für den internen als auch für den externen Bereich. Arbeitgeber, die qualifiziertes Personal suchen, verlieren dabei schnell den Überblick.

Im Juli 2026 wird die erste Prüfung ausgeschrieben. Zugelassen wird, wer einen Abschluss in einem verwandten Beruf besitzt. Als Beispiele nennt Alraun Mediamatiker oder Grafiker. Alternativ reicht auch eine zweijährige Berufserfahrung.

Wichtig ist den den Begründern: «Das auch Quereinsteiger die Möglichkeit haben, die Prüfung abzulegen. Denn in diesem Bereich gibt es sehr viele Autodidakten», sagt Alraun. Autodidakten sind Personen, die sich Wissen selbst beigebracht haben.

Experten prüfen praktische und rechtliche Kenntnisse

Die Prüfung selbst ist praktisch und mündlich aufgebaut. Unter den prüfenden Experten ist etwa Philipp Skrabal, Werber des Jahres 2025.

Möchtest du staatlich anerkannter Content Creator werden?

Auch rechtliche Fragen sind Teil der Prüfung: «Die Kandidaten müssen wissen, dass man nicht einfach eine Drohne über eine Menschenansammlung fliegen lassen darf.»

Und: Wo man sich dafür die Genehmigung besorgt.

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Kommentare

User #1592 (nicht angemeldet)

Jupi - genau das fehlte noch in der Sammlung von den wertvollen und extrem notwendigen Abschlüssen. IRONIE OFF !

User #5658 (nicht angemeldet)

Den AI Content Creator?

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