Ausstandsbegehren im Fall Crans-Montana abgewiesen

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Das Walliser Kantonsgericht hat die Ausstandsbegehren gegen die Staatsanwältinnen im Fall der Brandkatastrophe von Crans-Montana abgewiesen. Das Gesuch war vom Anwalt des Vaters eines Mädchens eingereicht worden, das bei dem Brand ums Leben kam.

Die Walliser Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud. (Archivbild)
Die Walliser Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud. (Archivbild) - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die Strafkammer habe insbesondere «keine besonders schweren oder wiederholten Fehler der Staatsanwaltschaft festgestellt, die als gravierende Pflichtverletzungen zu werten wären und den objektiven Anschein von Befangenheit der betroffenen Staatsanwältinnen begründen würden», hält das Gericht am Donnerstag fest.

In ihrem Entscheid wies die Strafkammer drei Ausstandsbegehren zurück. Das erste richtete sich gegen die Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud, das zweite gegen die stellvertretende Generalstaatsanwältin Catherine Seppey sowie gegen zwei weitere Staatsanwältinnen des mit der Untersuchung betrauten Teams. Das dritte Gesuch zielte auf die Staatsanwältin des Regionalbüros der Staatsanwaltschaft Mittelwallis.

Gegen den Entscheid kann Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #4269 (nicht angemeldet)

Die Staatsanwaltschaft in der Bananenrepublik Schweiz ist eine der korruptesten und schlimmsten organisationen weltweit. JAHRELANG wird verzögert und durch extra veraltete und fahrlässige methoden gesetzt, wie z.B. Prptokolle auf Hochdeutsch für CH aussagen anstatt Videobeweis uvm...

User #4269 (nicht angemeldet)

Unsere Gerichte dienen nicht dem Volk, wann merkt ihr das endlich???

Weiterlesen

Zug
82 Interaktionen
Wegen Handylärm
Hapag-Lloyd
41 Interaktionen
Reederei

MEHR IN NEWS