Ausländische Inhaftierte sollen keine Krankenversicherung erhalten
Inhaftierte ohne Schweizer Wohnsitz sollen auch künftig nicht krankenversichert sein. Dieser Meinung ist nach dem Ständerat auch die zuständige Nationalratskommission.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) ist nicht auf eine Gesetzesänderung eingetreten, die einen Wechsel vorsieht. Der Entscheid fiel mit 16 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Bestätigt die grosse Kammer diesen Entscheid, ist die obligatorische Krankenversicherung für Inhaftierte ohne Wohnsitz in der Schweiz vom Tisch.
Ein Drittel aller inhaftierten Personen in der Schweiz waren 2023 nicht krankenversichert, wie der Bundesrat zur Vorlage schreibt. Gemäss Bundesverfassung und völkerrechtlichen Verträgen habe die Schweiz die Verantwortung, für die Gesundheit von Inhaftierten zu sorgen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider. Die medizinische Versorgung solle der Behandlung von Menschen in Freiheit gleichwertig sein.
Die Mehrheit der SGK-N hält wie der Ständerat fest, dass die Vorlage in die Grundprinzipien des Krankenversicherungsgesetzes eingreife. Demnach sei die Krankenversicherungspflicht an den Schweizer Wohnsitz gebunden. Viele ausländische inhaftierte Personen hätten jedoch weder die Absicht noch die Perspektive, sich hier niederzulassen.
Die Gegnerinnen und Gegner der Reform befürchten mit der Gesetzesänderung zudem zusätzliche Kosten zulasten der Prämienzahlenden. Dabei sei die gesundheitliche Versorgung von inhaftierten Personen eine staatliche Aufgabe, die nicht über Prämien finanziert werden solle.
Wird die Vorlage beerdigt, werden die anfallenden Gesundheitskosten dieser Personen wie bisher durch kantonale Steuergelder finanziert. Einheitlich geregelt wäre die Finanzierung weiterhin nicht. Zurzeit werden die Kosten von Institutionen des Justiz- oder Strafvollzugs, von den Gesundheitsbehörden oder den kommunalen Sozialhilfebehörden getragen.






