Ausgediente Zivilschützer sollen von Ersatzabgabe befreit werden
Wer den Zivilschutz geleistet hat, soll künftig keine Ersatzgabe mehr zahlen müssen. Die zuständige Nationalratskommission stimmte entsprechender Initiative zu,

Personen, die ihre Dienstpflicht im Zivilschutz vollumfänglich erfüllt haben, sollen von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SIK-S) stimmt einer entsprechenden parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission zu.
Der Entscheid fiel mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Nun kann die Nationalratskommission zur Umsetzung dieser Initiative einen Erlassentwurf ausarbeiten.
Heute muss ein Angehöriger des Zivilschutzes nach Leistung von 245 Diensttagen noch eine Rest-Wehrpflichtersatzabgabe zahlen. «Dieser Umstand ist nicht nachvollziehbar und muss korrigiert werden», begründet FDP-Nationalrätin Maja Riniker (AG) ihre Initiative. Das geltende Recht verstosse gegen die Gleichbehandlung der verschiedenen Dienstarten - zulasten des Zivilschutzes.
Das Wichtigste in Kürze
- Ausgediente Zivilschützer müssen derzeit eine Rest-Wehrpflichtersatzabgabe zahlen.
- Eine Initiative, welche dies ändern will, wurde nun angenommen.