Wer keinen – oder weniger – Dienst tut, muss zahlen. Egal ob Zivilschützer, Zivildienstler oder Angehörige der Armee: Sie werden jetzt bis 37 zur Kasse gebeten.
Soldaten der Schweizer Armee
Wer das grüne Tenu zu früh ablegt, wird zur Kasse gebeten. Bis 37, wenn es sein muss. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer seine Dienstpflicht nicht leistet, zahlt Wehrpflichtersatz.
  • Bisher mussten Betroffene frühestens mit 20 und bis spätestens 30 das Portemonnaie zücken.
  • Neu wurde die Spanne für Zivildienstler, Zivilschützer und Angehörige der Armee verlänger.

Hiobsbotschaft für Zivilschützer: Per sofort bedeutet der 30. Geburtstag nicht automatisch das Ende ihrer Wehrpflichtersatzabgaben. Neu heisst es: Weiterzahlen bis 37.

«Das ist eine Sauerei», schimpfte ein betroffener Nau-Leser aufgebracht. Für viele Zivilschützer bedeutet die Verlängerung enorme Mehrausgaben. Die Ersatzabgaben belaufen sich auf drei Prozent des steuerbaren Einkommens – oder aber mindestens 400 Franken jährlich.

Auch Soldaten betroffen

Doch nicht nur die Zivilschützer werden zur Kasse gebeten.

Die neue Regelung gilt auch für Zivildienstler und Angehörige der Armee, die aus dem Dienst austreten, bevor sie alle obligatorischen Diensttage absolviert haben.

Acht Jahre mehr abstottern

«Neu müssen alle Wehrdienstpflichtigen insgesamt 11 Ersatzabgaben leisten», bestätigt Joel Weibel von der Steuerverwaltung. Damit verlängert sich die Ersatzpflichtdauer um satte acht Jahre: Statt wie bisher mit 20, beginnt sie neu mit 19. Und statt mit 30 Jahren, endet sie mit 37.

«Wer aber mit 19 Jahren ausgehoben wird und seine Wehrpflichtersatzabgabe ab dem 20 Altersjahr zu leisten beginnt, ist wie bisher mit 30 Jahren fertig», beruhigt Weibel. Denn die Abgaben sind auf maximal elf Jahre fixiert.

Drei Zivilschützer steuern eine Drohen.
Der Wehrpflichtersatz muss für Zivilschützer, Zivildienstler und Angehörige der Armee bis 37 bezahlt werden. - Keystone

Hart trifft es vor allem, wer seiner Wehrdienstpflicht erst später nachgekommen ist. Sei dies, weil er aufgrund einer Ausbildung oder aus anderen Gründen die Aushebung verschoben hat. Oder weil er davor noch gar nicht Schweizer war.

«Wer sich beispielsweise erst nach dem 25. Altersjahr einbürgern lässt, wird künftig bis maximal zum 37. Altersjahr die Wehrpflichtersatzabgabe leisten müssen», so Weibel.

Wer dient, wird belohnt

Wer seinen Dienst antritt, aber nicht beendet, ist ebenfalls ersatzpflichtig. Allerdings wirken die geleisteten Diensttage für Armeeangehörige und Zivildienstler «strafmildernd»: Wer mehr als die Hälfte der geforderten Diensttage geleistet hat, zahlt auch nur halb so viel Ersatzgeld

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