Der Fall des pädophilen Lehrers in Basel wirft Fragen auf. Fünf Jahre darf er nicht mit Minderjährigen zusammen arbeiten. Doch ein Berufsverbot kriegt er nicht.
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Beat Zemp war 28 Jahre lang oberster Lehrer der Schweiz. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Basler Sekundarlehrer wurde am Donnerstag zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Zudem darf er fünf Jahre nicht mit Kindern unter 16 Jahren Kontakt haben.
  • Der höchste Schweizer Lehrer Beat Zemp erklärt, wie sich Schulen vor Pädophilen schützen.

Dieser Fall bewegt. Ein Basler Sekundarlehrer hat sich 50'000 kinderpornografische Fotos und Videos beschafft. Dafür wurde er zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, zwei davon bedingt. Zudem erhält er ein Verbot für fünf Jahre, dass ihm regelmässigen Kontakt mit Kindern unter 16 Jahren untersagt.

SVP-Nationalrat Oskar Freysinger ist empört, das Urteil sei zu mild. Der Begründer der 2014 angenommenen Pädophilen-Initiative würde ein lebenslanges Berufsverbot erwarten. Denn so könne ein Pädophiler einfach den Kanton wechseln.

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SVP-Politiker Oskar Freysinger teilt gegen Politiker aus, die sich von wirtschaftlichen Interessen instrumentalisieren lassen. - Keystone

«Die Behörden wissen dort nichts von der für den Lehrerberuf problematischen Verurteilung.» Stimmt nicht ganz.

Lehrer landen auf «schwarzer Liste»

Der höchste Schweizer Lehrer Beat Zemp erklärt, es gäbe eine Art «Schwarze Liste» der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).

Dort würden Lehrpersonen eingetragen, «denen die Lehrbefähigung aus irgendwelchen Gründen entzogen wurde.»

Beat W. Zemp
Beat W. Zemp, Zentralpräsident des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer. - Keystone

Zwar stehe diese Liste nicht jedem offen. Aber jede Schulbehörde, die eine Lehrperson anstellen möchte, könne sich bei der EDK erkundigen. Diese überprüfe, ob ein Name auf der schwarzen Liste steht, oder nicht.

Verurteile Pädophile sind im Strafregister vermerkt

Laut Zemp entziehen jedoch nicht alle Kantone eine kantonale Lehrbefähigung. Daher empfehle der Lehrer-Dachverband, «unbedingt in jedem Fall auch noch einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister zu verlangen.»

Dort sei dann wie im Falle des verurteilten Basler Lehrers künftig ein Eintrag zu finden.

So dass «eine Einstellung ohne Kenntnisse der Verurteilung nicht mehr möglich ist.»

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