Im Kanton St. Gallen ist ein Fall von Rinderwahnsinn aufgetreten. Die Behörden entdeckten bei einem Kuh-Kadaver eine atypische Form von BSE.
Atypische BSE kann bei Kühen auch spontan und ohne Tiermehl in Futtermitteln auftreten.
Atypische BSE kann bei Kühen auch spontan und ohne Tiermehl in Futtermitteln auftreten. - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • In St. Gallen wurde bei einem Kuh-Kadaver eine atypische Form von BSE entdeckt.
  • Es ist bereits der zweite Fall von atypischem Rinderwahnsinn im 2023.
  • Von der Kuh sei kein Fleisch in die Lebensmittelkette gelangt.
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Der Kadaver wurde gemäss Mitteilung des Bundes verbrannt. Er stelle somit keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere dar. Es sei kein Fleisch dieses Tieres in die Lebensmittelkette gelangt. Das schrieb das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag in einer Mitteilung.

Der Fall sei während einer routinemässigen BSE-Überwachung bei einer dreizehnjährigen Kuh entdeckt worden.

Die atypische BSE kann spontan auftreten. Anders die klassische BSE, die über die Verfütterung von Tiermehl in Futtermitteln verbreitet wird.

Zweiter Fall dieses Jahr

Erst im März 2023 war im Kanton Graubünden bei einer zwölfjährigen Kuh die atypische BSE nachgewiesen worden. Die beiden Fälle stehen jedoch in keinem Zusammenhang stehen, wie es in der Mitteilung hiess.

Wegen der klassischen BSE ist die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer seit dem 1. Dezember 1990 in der Schweiz verboten. Dennoch trat 2006 noch ein Fall bei einer siebenjährigen Kuh auf.

Aus Sicht des BLV ist die Rinderkrankheit in der Schweiz aber erfolgreich bekämpft worden. International gilt die Schweiz als Land mit vernachlässigbarem BSE-Risiko.

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