Asylsuchende aus dem Maghreb erhalten kein Rückreisegeld mehr
Kein Geld mehr für die Heimreise: Der Bund hat die Rückkehrhilfe für Asylsuchende aus dem Maghreb gestrichen, die bereits in einem anderen Dublin-Staat registriert sind. Damit will der Bund verhindern, dass Asylsuche nur wegen dieser finanziellen Hilfe von 1000 Franken gestellt werden.

Die Rückkehrhilfe sei eigentlich dazu da, die Rückkehr von Asylsuchenden zu fördern und ihnen die Wiedereingliederung im Herkunftsland zu erleichtern. Womöglich führte der Betrag von 1000 Franken für eine erwachsene Person aber zu einer «unerwünschten Sogwirkung», schrieb der Sprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM), Reto Kormann, am Freitag auf Anfrage von Keystone-SDA und bestätigte damit einen Artikel des «Blick».
Seit Mai 2025 stellte das SEM deshalb die Zahlungen ein. Dies betrifft jedoch nur sogenannte Dublin-Fälle. Dabei handelt es sich um Personen, die bereits in einem anderen europäischen Land ein Asylgesuch gestellt haben. Die meisten Asylsuchenden aus dem Maghreb fallen in diese Kategorie. Eine weitere Ausnahme gilt für Dublin-Fälle mit Zielstaat Italien, da die italienischen Behörden die Rücknahme von Asylsuchenden aus der Schweiz verweigern.
Personen aus den Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko haben eine sehr tiefe Schutzquote und kaum Chancen auf Asyl in der Schweiz. Dennoch erhalten auch mit der neuen Regelung diejenigen Asylsuchenden, die zuvor keine andere Gesuche in Dublin-Staaten gestellt haben, weiterhin das Rückreise-Geld. Sie unterliegen dem sogenannten nationalen Verfahren.






