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    Ärztin bestreitet vor Gericht in Zürich Angriff auf Ex-Liebhaber

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Eine Ärztin aus dem Kanton Zürich stand am Donnerstag in Zürich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, sie habe versucht, ihren Ex-Liebhaber mit Spritzen anzugreifen oder gar zu töten. Die Beschuldigte bestritt vor Gericht eine böse Absicht.

    Eine Ärztin steht am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Sie soll versucht haben, ihren Ex-Liebhaber mit Spritzen anzugreifen. (Symbolbild)
    Eine Ärztin steht am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Sie soll versucht haben, ihren Ex-Liebhaber mit Spritzen anzugreifen. (Symbolbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

    «Es tut mir leid, was passiert ist», sagte die Schweizer Ärztin bei der Verhandlung am Donnerstagmorgen vor dem Bezirksgericht Zürich. Sie habe sich an jenem Tag im September 2019 in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Doch sie habe nie die Absicht gehabt, ihren Ex-Liebhaber, der sich kurz zuvor von ihr getrennt hatte, zu verletzen oder gar zu töten. Auf zahlreiche Fragen des Gerichts gab sie keine Antwort.

    Den eigentlichen Vorfall, der der Anklage zugrunde liegt, bestritt sie grundsätzlich nicht. An jenem Morgen im September 2019 begab sie sich zum Wohnhaus ihres Ex-Partners in der Stadt Zürich und wartete, bis er aus seiner Wohnung kam. «Sie sprang ihn ungestüm an und umarmte ihn», fasste ihr Verteidiger das Geschehene zusammen.

    Laut Anklage soll sie dabei eine Spritze in der Hand gehalten haben, die mit Muskelrelaxanzien gefüllt war. Hätte sie diese ihrem Ex-Partner injiziert, hätte ihm eine Lähmung der Atemmuskulatur gedroht. Zudem trug sie zwei weitere Spritzen in ihrer Tasche. Doch so weit kam es nicht: Als der Mann die Spritze sah, erkannte er die Gefahr und brachte sich in Sicherheit.

    Die Beschuldigte stellte das Ganze als einen missglückten Wiederannäherungsversuch dar. «Ich wollte ihm mit der Spritze signalisieren, dass seine Ärztin da sei.» Sie hätten während ihrer Beziehung oft über dieses Thema gewitzelt. So habe er zum Beispiel «nach seiner Ärztin gefragt», wenn er sie habe sehen wollen.

    Die Staatsanwaltschaft beurteilte die Sache nüchterner und klagte sie primär wegen versuchter einfacher Körperverletzung an. Dafür forderte sie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Franken. Gleichzeitig stellte sie jedoch den Eventualantrag, die Frau wegen versuchten Mordes schuldig zu sprechen. Für diesen Fall beantragte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

    «Die Knacknuss in diesem Fall liegt im inneren Sachverhalt: Was war eigentlich der Plan der Beschuldigten?», sagte der zuständige Staatsanwalt. Die Anklage geht davon aus, dass sie ihn mit der Spritze zumindest stechen, wahrscheinlich sogar töten wollte.

    Die Erklärung für die enorme Diskrepanz zwischen den beiden Anträgen liegt unter anderem in der Geschichte des mittlerweile über sechs Jahre dauernden Verfahrens. Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft den Fall bereits 2020 per Strafbefehl wegen versuchter einfacher Körperverletzung erledigen. Dagegen wehrte sich jedoch der Ex-Liebhaber als Privatkläger.

    Als es daraufhin zur Gerichtsverhandlung kam, nahm das Verfahren eine erneute Wendung: Der zuständige Einzelrichter verfügte 2021 die Rückweisung an die Staatsanwaltschaft mit dem Auftrag, auch mögliche Tötungsdelikte zu prüfen.

    Dieses Vorgehen sowie die daraus resultierende massive Verzögerung rügte der Verteidiger scharf. Die Rückweisung sei unzulässig gewesen. Er beantragte einen vollumfänglichen Freispruch für die Beschuldigte. Das Gericht will das Urteil in diesem Fall noch am Donnerstag bekannt geben.

    Kommentare

    User #2632 (nicht angemeldet)

    mein liebhaber;sybian.Super!

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